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ordnungsmäßigen bergmännischen Betrieb bis Ende des Jahres 1906 verlängert wird.
Ein hierauf bezüglicher Antrag wurde von der Otavi- Gesellschaft in Gemeinschaft mit der Konto ^est ^.kries. vomv^n? unter dem 29. Juni 1903 gestellt. In dem als Anlage XII abgedruckten Schreiben der Kolonialabteilung An/<z des Auswärtigen Amts vom 7. Juli 1903 wurde diesem Antrage stattgegeben, da die Regierung ein erhebliches Interesse an dem Zustandekommen der Otavi-Gesellschaft hatte. Wurde doch dadurch ein wertvoller Teil der im Besitze der englischen Loutii 'West ^.krioa. OompAn^ befindlichen Rechte auf eine deutsche Kolonialgesellschaft übertragen, deren Kapital rund zur Hälfte in Deutschland aufgebracht wurde. Abgesehen hiervon ist der ohne jegliche finanzielle Beteiligung des Reichs auszuführende Bau der 570 Km langen Bahnlinie nicht nur für die Ausbeutung der aussichtsreichen Otavi-Lagerstätten, sondern auch für die wirtschaftliche Erschließung und Besiedlung des Schutzgebiets von höchster Bedeutung. Letzteres trifft namentlich hinsichtlich des letzten nördlichen Drittels der Bahn zu, wo die Bahn ein für die Landwirtschaft und Siedlung sehr geeignetes Gebiet durchläuft. Hierzu kommt, daß die Verwirknng der Bergbaurechte der Loutn ^sst ^frie^. OoinMn^ von Versagung der Fristverlängerung nicht notwendig abhängig gewesen wäre. Nach Artikel 5 der Damra- landkonzession ist der ordnungsmäßige, bergmännische Betrieb als begonnen zu erachten, wenn eine oder mehrere Gruben für eine Gesamtförderung von mindestens 5000 t, jährlich eingerichtet sind. Durch die von der Otavi-Gesellschaft mit einem Kostenaufwande von 1 576 269 im Otavigebiet bereits geleisteten Vorarbeiten war die Möglichkeit einer solchen Förderung — wenn auch vielleicht in unwirtschaftlicher Art — zweifellos gegeben. Die Arbeiten, die die von der Otavi-Gesellschaft im Juni 1900 entsandte Minenexpedition ausführte, beliefen sich auf insgesamt 1860 Fuß Schächte und Ouerschläge. Es wurden dadurch 293 330 t hochgradigen Erzes mit einem durchschnittlichen Gehalt von 12,6i o/y Kupfer und 25,29 o/o Blei und 190 519 t geringgradigen Erzes mit einen: Durchschnittsgehalt von 2,9i o/g Kupfer und 4,3? Blei aufgeschlossen.
Durch den im September 1903 erfolgten Abschluß von Verträgen über die Generalunternehmung der Firma Arthur Koppel und über die Lieferung und Verfrachtung des Oberbaumaterials zu einem Kostenpreise von insgesamt 14 725 000 ^. 25 840 ^. pro Kilometer Wurde die Ausführung des Bahnbaues Swakopmund—Tsumeb bis spätestens Ende 1906 sichergestellt.
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Im Süden Deutsch-Südwestafrikas ist an mehreren Stellen das Vorkommen von Diamant-Muttergestein (sogenannter Blau- und Gelbgrund) festgestellt worden, das nach dem Gutachten verschiedener südafrikanischer und einheimischer Sachverständiger die gleiche Beschaffenheit ausweist, wie die Diamant-Muttererde des Kimberley- gebiets. Seit dem Jahre 1896 war die Kolonialverwaltung bemüht, das deutsche Kapital für eine gründliche bergmännische Untersuchung fraglicher Blau- und Gelbgrundstellen zu interessieren. Erst im Jahre 1903 hatten diese Bemühungen Erfolg: An: 4. November des genannten Jahres wurde in Berlin die „Gibeon Schürf- und Handels-Gesellschaft m. b. H." gebildet, deren Zweck die Untersuchung der genannten Stellen auf Diamanten und Edelsteine M und deren Kapital von 1 022 100 aus-
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