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Nach Angabe der Gesellschaft sind von ihr bisher verausgabt worden:
1. für Expeditionen, Landvermessnnq
und Verwaltungskosten . . . m. 1 214 744 ^.
2. für landwirtschaftliche Unternehmungen ......... 343 151 -
(einschließlich der Verluste durch den Hereroaufstaud)
3. für Schaffung der Hafen- und Wasserkondensieranlagen in Luederitzbucht, für Errichtung der Station Kubub als Stützpunkt des Verkehrs zwischen Luederitzbucht und dem Innern, für Gebäulichkeiten
iu Swakopmund und Luederitzbucht - 350 000 -
zusammen ca. 1 997 895
Die Gesellschaft gibt ihren auf den 31. März 1904 berechneten Gesamtverlust mit 338 167,85 an. Dividenden oder sonstige Gewinnzahlungen hat sie seit ihrem Bestehen noch nicht an die Anteilseigner abgeführt.
ii. Die 8M »wt Wes liomßsnx.
Wie bei der vorstehenden Erörterung der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika ausgeführt worden ist, wareu fast acht Jahre seit Übernahme der Schutzherrschaft über Südwestafrika durch das Reich verflossen, ohne daß es gelungen war, den Unternehmungsgeist auf dieses weite Landgebiet hinzulenken. Wiederholte Versuche nach dieser Richtung blieben erfolglos. Selbst der sonst so unternehmungslustige Londoner Geldmarkt versagte. Überall zeigte man sich zurückhaltend und teil- nahmslos angesichts des Pessimismus, der hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts von Dentsch-Südwestafrika immer stärker hervorgetreten war. Es trat die Neigung an den Tag, das Schutzgebiet sich selbst zu überlassen. Für die Ausrechterhaltung der deutschen Herrschaft daselbst war eine kritische Zeit hereingebrochen.
Allen denjenigen, die auf Grund eingehender Landeskenntnis Deutsch - Südwestafrika nicht oberflächlich bewerteten und die Erhaltung dieses Besitzes als eine patriotische Pflicht ansahen, mußte daher die Bereitwilligkeit eines Hamburger Syndikats, sich des bedrängten Schutzgebiets wirtschaftlich annehmen zu wollen, nur willkommen erscheinen. Daß die Unternehmer hierbei, insoweit sie das erforderliche Geld nicht aus ihrem eigenen Vermögen beisteuerten, hauptsächlich auf eine Beteiligung des nichtdeutschen Kapitals rechnen mußten, war nach der oben erwähnten Zurückhaltung, die das deutsche Kapital bisher allen kolonialen Bestrebungen in Südwestafrika entgegengebracht hatte, nur zu erwarten. Bei den weitverzweigten Verbindungen, die jene Hamburger Interessenten mit englischen Kapitalisten hatten, war es wiederum nur erklärlich, wenn sie zunächst auf dem mit südafrikanischen Verhältnissen besser vertrauten englischen Geldmarkte die zur Erschließung des Landes für erforderlich erachteten Mittel zu finden suchten. Nachdem letztere auch alsbald zugesichert waren, wurde den Herren Wichmann und Dr. Scharlach unter dem 3. August 1892 die sogenannte Damaralandkonzession unter dem Vorbehalte verliehen, daß innerhalb einer bestimmten Frist eine Gesellschaft zur Verwertung der erteilten Berechtigungen gegründet werde. Nachdem von den Herren Scharlach und Wichmann der Nachweis erbracht worden war, daß die