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Bewirtschaftung genommen sind. Abgesehen von diesen Heimstätten sind nach Angabe der Siedlungsgesellschaft von ihr bis zum 31. Dezember 1903 81 269 da Farmland zu einem Gesamtpreise von 148 444 verkauft worden. Dies ergibt einen Durchschnittspreis von 1,8v -/L. pro Hektar. Auf die genannte Summe wurden zu dem erwähnten Zeitpunkte 116 844 ^. geschuldet, so daß aus dem Farmverkaufe der Gesellschaft seit ihren: Bestehen ein Barerlös von 31 600 ^ zugeflossen ist. Fügt man diesen: Betrage den bisherigen Gesamtbarerlös ans dem .^eimstättenverkauf hinzu, welcher gesellschaftseitig mit rund 17 000 berechnet wird, so ergibt sich für die Siedlnngsgesellschaft aus dem bisherigen Landverkauf eine bare Gesamteinnahme von rund 50 000 -F. Diese Einnahmen und insbesondere diejenigen aus dem Seetransportgeschäft, die während der ersten fünf Jahre des Bestehens der Gesellschaft nicht unerheblich waren, wie auch alle übrigen Erlöse aus den Gesellschaftsunternehmungen wurden, wie aus den Bilanzen ersichtlich ist, den Reserven zugeführt. Die sich daraus ergebenden Beträge fanden für die Zwecke der Gesellschaft im Schutzgebiete Verwendung. Bis zum 1. Januar 1904 wurden nach Mitteiluug der Gesellschaft von ihr für Farmen, Biehzuchtunternehmuugen, Aufführung von Gebnulichkeiten, Vermessungen, Dammanlagen, Brunnenbauten usw. insgesamt rund 560 000 -/A in Deutsch-Südwestafrika aufgewendet. Seit Bestehen der Gesellschaft sind an die, Anteilseigner keinerlei Dividenden oder sonstige Gewinnzahlungen abgeführt worden. Nach dem gegenwärtigen Stand der Bilanz hat die Gesellschaft unter Einrechnung der durch den Hereroaufstand erlittenen Verluste nicht nur das bar eingezahlte Kapital von 163 500 sondern auch ihre gesamten Reserven aufgebraucht, so daß sie an die Einberufung des noch nicht eingezahlten Kapitals herantreten muß.
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In den Jahren 1889 und 1890 hatte eine englische Gesellschaft, das L^arusKdoma. Lxplorio^ »nä ?iosp6e:in^ ^)-l>siica.w, 1^6., London, mit den Häuptlingen der Bondel- zwarts-, Zwartmodder- und Veldschoendrager-Hottentotten Verträge abgeschlossen, durch welche dem Syndikate in den damals noch nicht unter deutschen Schutz gestellten Gebieten der genannten Stämme sehr umfangreiche Rechte und Privilegien eingeräumt wurden. In: Einzelnen war der wesentliche Inhalt dieser Verträge folgender:
I. Im Sondelsumrisgebiet.
Verträge vom 7. und 8. April 1890.
Vorbehaltlich der älteren, wohlerworbenen Rechte Dritter wird dem Syndikat verliehen:
1. das ausschließliche Recht auf alle chemischen und sonstigen Ablagerungen, Mineralien, Erze und Edelsteine einschließlich der Kohle,
2. das Grundeigentum im Umkreise von 4 englischen Meilen von jeden: von: Syndikat betriebenen Bergwerk,
3. das Recht, Bau- und Brennholz zu schlagen und auszuführen,
4. das Recht uneutgeltlicher Weide und Tränke für Schafe, Rindvieh und Pferde,' auch die Befugnis, Brunnen und Sammelwasserbecken anzulegen.
5. Das ausschließliche Recht auf eine Meile Land auf beiden Seiten der Kanäle, Wasserbehälter und Brunueu, welche das Syndikat anlegen sollte.