34
Demnächst wurde der von der Gesellschaft eingereichte Statutenentwurf durch den Reichskanzler am 10. Mai 1895 genehmigt und der Gesellschaft selbst durch Beschluß des Bundesrates vom 27. Juni 1895 in Gemäßheit des Schutzgebietsgesetzes Korporationsrechte beigelegt. Nach dem Statut besteht der Zweck der Gesellschaft in der Erwerbung von Grundbesitz und Rechten aller Art in Deutsch-Südwestafrika, sowie in der wirtschaftlichen Erschließung und Verwertung der gemachten Erwerbungen. Die Gesellschaft beabsichtigt, insbesondere daselbst Ansiedelungen zu gründen, Landwirtschaft, Bergbau, Reederei, sowie sonstige gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen zu betreiben.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10000000^5. und ist in 50 000 Anteile zu je 200 ^ eingeteilt. Von diesen Anteilen sind 40 000 begeben. Von letztereil erhielt als Gegenleistung für die eingebrachten Rechte sowie für eine bei Konstituierung der Gesellschaft gemachte Bareinlage von 200 000 Fi. die Firma L. Hirsch 6- Co. in London 32 500 Anteile. Weitere 2 500^ Anteile wurden der Deutschen Kolonialgesellschaft für ^>üdwest- afrika gemäß § 5 des mit der Firma Hirsch Ä Co. abgeschlossenen Vertrages vom 12. August 1893 (Anlage X) in den die Kaoko Land- und Minen-Gesellschaft eingetreten ist, überwiesen. Der hiernach verbleibende Rest der ausgegebenen Anteile (5000) wurde zwecks Beschaffung der nach dem letzterwähnten Vertrage bis Ende 1895 an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika zu leistenden Barzahlungen von insgesamt 400 000 «^5 und des zu demselben Zeitpunkte einzuzahlenden weiteren baren Betriebskapitals von 600 000 -/^ zum Nennwerte ausgegeben. Nach Leistung der an die Deutsche Kolonialgesellschaft fürSüdwestafrika zu zahlenden Summe verblieb sonach der Kaoko Land- und Minen- Gesellschaft ein bares Betriebskapital von 800 000 ^
Die Gesellschaft hat wiederholt Expeditionen in das Gesellschaftsgebiet entsandt, um es in landwirtschaftlicher und bergbaulicher Beziehung sowie auch im Hinblick auf die an der Küste vorhandenen Guanolagerstätten erforschen zu lassen. Eine der Expeditionen beschäftigte sich auch mit der Prüfung des Geländes in Ansehung eines Eisenbahnbaues. Die für diese Expeditionen aufgewendeten Mittel beliefen sich nach Mitteilung der Gesellschaft auf insgesamt rund 317 000 ^ Die Bilanz der Gesellschaft schließt am 31. Dezember 1904 mit einem Gesamtbarverlust von 270 782,33 Seit ihrem Bestehen hat die Gesellschaft an die Anteilseigner weder Dividenden noch sonstige Gewinnzahlungen geleistet. Die Grenzen des Gesellschaftsgebiets waren bei Bildung der Gesellschaft bis auf die Ostgrenze bestimmt. Über den Lauf der letztgenannten Grenze fanden zwischen der Gesellschaftsvertretung im Schutzgebiet und dem Gouvernement Verhandlungen statt, die im November 1897 zum Abschluß kamen. Die hierauf bezügliche Vereinbarung sieht für die im Kaokofeld ansässigen Zwartbooi-Hottentotten ein ausreichendes Reservat vor.
vii. Die Älam W»M- und MMg». SchNM.
Die Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft ist eine deutsche Gründung, deren Zustandekommen in erster Linie den unermüdlichen Bemühungen des verstorbenen Geheimen Kommerzienrats v. Hansemann zu verdanken ist. An der Seite der Diskonto-Gesellschaft waren bei der Gründung beteiligt: die Deutsche Bank, wie auch die Firmen Bleichroeder und v. d. Heydt. Die englischen