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Denkschrift über die im südwestafrikanischen Schutzgebiete tätigen Land- und Minen-Gesellschaften
Entstehung
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Demnächst wurde der von der Gesellschaft eingereichte Statutenentwurf durch den Reichskanzler am 10. Mai 1895 genehmigt und der Gesellschaft selbst durch Beschluß des Bundesrates vom 27. Juni 1895 in Gemäßheit des Schutzgebietsgesetzes Korporationsrechte beigelegt. Nach dem Statut besteht der Zweck der Gesellschaft in der Erwerbung von Grundbesitz und Rechten aller Art in Deutsch-Südwestafrika, sowie in der wirt­schaftlichen Erschließung und Verwertung der gemachten Erwerbungen. Die Gesellschaft beabsichtigt, insbesondere daselbst Ansiedelungen zu gründen, Landwirtschaft, Berg­bau, Reederei, sowie sonstige gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen zu betreiben.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10000000^5. und ist in 50 000 Anteile zu je 200 ^ eingeteilt. Von diesen Anteilen sind 40 000 begeben. Von letztereil erhielt als Gegenleistung für die eingebrachten Rechte so­wie für eine bei Konstituierung der Gesellschaft gemachte Bareinlage von 200 000 Fi. die Firma L. Hirsch 6- Co. in London 32 500 Anteile. Weitere 2 500^ Anteile wurden der Deutschen Kolonialgesellschaft für ^>üdwest- afrika gemäß § 5 des mit der Firma Hirsch Ä Co. abgeschlossenen Vertrages vom 12. August 1893 (An­lage X) in den die Kaoko Land- und Minen-Gesell­schaft eingetreten ist, überwiesen. Der hiernach ver­bleibende Rest der ausgegebenen Anteile (5000) wurde zwecks Beschaffung der nach dem letzterwähnten Vertrage bis Ende 1895 an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika zu leistenden Barzahlungen von insgesamt 400 000 «^5 und des zu demselben Zeitpunkte einzu­zahlenden weiteren baren Betriebskapitals von 600 000 -/^ zum Nennwerte ausgegeben. Nach Leistung der an die Deutsche Kolonialgesellschaft fürSüdwestafrika zu zahlenden Summe verblieb sonach der Kaoko Land- und Minen- Gesellschaft ein bares Betriebskapital von 800 000 ^

Die Gesellschaft hat wiederholt Expeditionen in das Gesellschaftsgebiet entsandt, um es in landwirtschaftlicher und bergbaulicher Beziehung sowie auch im Hinblick auf die an der Küste vorhandenen Guanolagerstätten erforschen zu lassen. Eine der Expeditionen beschäftigte sich auch mit der Prüfung des Geländes in Ansehung eines Eisenbahn­baues. Die für diese Expeditionen aufgewendeten Mittel beliefen sich nach Mitteilung der Gesellschaft auf ins­gesamt rund 317 000 ^ Die Bilanz der Gesellschaft schließt am 31. Dezember 1904 mit einem Gesamtbar­verlust von 270 782,33 Seit ihrem Bestehen hat die Gesellschaft an die Anteilseigner weder Dividenden noch sonstige Gewinnzahlungen geleistet. Die Grenzen des Gesellschaftsgebiets waren bei Bildung der Gesellschaft bis auf die Ostgrenze bestimmt. Über den Lauf der letzt­genannten Grenze fanden zwischen der Gesellschafts­vertretung im Schutzgebiet und dem Gouvernement Ver­handlungen statt, die im November 1897 zum Abschluß kamen. Die hierauf bezügliche Vereinbarung sieht für die im Kaokofeld ansässigen Zwartbooi-Hottentotten ein aus­reichendes Reservat vor.

vii. Die Älam W»M- und MMg». SchNM.

Die Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft ist eine deutsche Gründung, deren Zustandekommen in erster Linie den unermüdlichen Bemühungen des verstorbenen Ge­heimen Kommerzienrats v. Hansemann zu verdanken ist. An der Seite der Diskonto-Gesellschaft waren bei der Gründung beteiligt: die Deutsche Bank, wie auch die Firmen Bleichroeder und v. d. Heydt. Die englischen