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Reingewinns belaufen darf, beanspruchen. Die Hälfte dieser Abgabe hat die Gesellschaft an die Regierung abzuführen.
Als Folgewirkung der Vereinbarung vom 11. Oktober 1898 wurde seitens der Loutd. ^Vsst ^triea. Lom- vao^ das gesamte auf den Eisenbahnbau Swakopmund— Windhuk bezügliche Material an Karten, Plänen und Kostenanschlägen, welches durch die Eisenbahnexpedition der Gesellschaft angefertigt worden war, der Regierung kostenlos überwiesen.
Die Gesellschaft hat bisher in ihrem Landgebiet 39 000 zu einem Gesamtpreise von 48 000 ^. verkauft. Dies ergibt für das Hektar einen Durchschnittspreis von 1,23 ^ Verpachtet hat sie insgesamt 15 000 da,. Der durchschnittliche Pachtzins beträgt pro Jahr und Hektar 15 Pfennige. In eigener Bewirtschaftung hat sie zwei Farmen (Otavifontein und Rietfontein). Die Gesellschaft glaubte bisher in Ansehung der Besiedlung ihres Konzessionsgebiets zurückhalten zu sollen, da sie für ein ersprießliches Vorwärtskommen der Ansiedler die Fertigstellung des Bahnbaues Tsumeb—Swakopmund als unerläßliche Vorbedingung hält. Dazu kommt, daß sie seit dem Jahre 1899 infolge der Abmachungen mit der Otavi- Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft, der gewisse Landrechte zugestanden worden sind, in der Verwertung ihres Landbesitzes so lange beschränkt ist, als nicht die Zumessung des Landgebiets der Otavi-Gesellschaft erfolgt ist.
Das Grundkapital der Loutd ^Vest ^.tries, Oomxa,u^ beträgt 2 000 000 ^ (40 000 000 -F.). Hiervon sind 1 000 000 ^ (20 000 000 ^.) ausgegeben. Die darauf geleisteten Bareinzahlungen betrugen 424 698 M (8 493 960 -^.). Der Rest von 575 302 M (11 506 040 wurde als voll eingezahlt geltende Anteile zur Erwerbung von Rechten wie als Gegenleistung für Dienste verausgabt. Die von der Gesellschaft seit ihrem Bestehen auf das Konzessionsgebiet gemachten Aufwendungen belaufen sich nach ihrer Angabe auf 142 746 (2 854 920 -F.). An der Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft hat sie sich mit einem bar zu leistenden Kapital von 8 000 000 ^L. beteiligt. Bis zum 30. Juni 1904 betrugen die buchmäßigen Gesamtverluste der Gesellschaft nach ihrer Angabe 62 845 (1 256 900 -F.). Dividenden oder sonstige Gewinnzahlungen hat die LorM ^Vsst ^.kriea Ooinpa-n^ bisher an ihre Aktionäre noch nicht abgeführt.'
in. Die IiedelungsgchWast sur ZeuM siidwestaMa.
Nachdem im Jahre 1890 die Verträge über die Abgrenzung des südwestafrikanischen Schutzgebiets mit den benachbarten Staaten zum Abschluß gelangt waren, hielt es die Deutsche Kolonialgesellschaft unter tätigster Anteilnahme ihres damaligen Präsidenten, des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, für ihre patriotische Pflicht, der Besiedlungsfrage näherzutreten. Zu diesem Behufe erfolgte im November 1891 auf Betreiben der Deutschen Kolonialgesellschaft die ^Gründung eines Syndikats für südwestafrikanische Siedlung. Durch dieses Syndikat wurden Verhandlungen mit der Kaiserlichen Regierung eingeleitet, die zur Folge hatten, daß dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft seitens der Regierung das Gebiet von Klein-Windhuk zu Siedlungszwecken unentgeltlich überwiesen wurde. Dieses Gebiet übertrug Fürst Hohenlohe uuter dem 12. Mai 1892 dem genannten Syndikat. Zum Studium der Besiedlunqsverhältnisse