166
Fleisch mann, Verwaltung der Kolonien 1912.
vom 4. Juli (Kolonialblatt S. 1162) für Ostafrika, die einen Schutz bei der Beförderung und dem Handel mit Rindern, Ziegen und Schafen durchführen will. Neu-Guinea nimmt auf veterinär-polizeilichen Schutz bei Erkrankung von Haustieren und bei der Einfuhr von Tieren Bedacht (12. und 20. Mai, Kolonialblatt S. 796, 798).
Togo beginnt sich nunmehr den unerläßlichen Waldbestand zu sichern. Zu diesem Zwecke kann der Gouverneur alle Waldungen im Eigentume von Eingeborenen zu Schutz Waldungen erklären, wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Besonders zur Verhütung von Bergstürzen, in der Nähe eines Gewässers, zum Schutze einzelner Gegenden gegen schädliche klimatische Einflüsse oder Naturereignisse (Verordnung vom 5. August, Kolonialblatt S. 988). Daß der Ausübung der Jagd dort, wo sie unökonomisch wirkt, eine Grenze gezogen worden ist, begrüßen wir mit Genugtuung in der Erhöhung des Zolls für die Ausfuhr von Paradiesvögeln in Neu- Guinea.
C. Bergwesen.
Der Sichtung und Grundlegung für fachmännische Verwertung des mineralogischen und geologischen Materials ist durch Abkommen zwischen der Kolonialverwaltung und dem preußischen Handelsministerium seit dem I. April durch Einrichtung einer „Geologischen Zentralstelle für die Schutzgebiete“ bei der preußischen geologischen Landesanstalt in Berlin eine Stätte gesichert.
Im einzelnen hat wiederum die Diamantenfrage der Tätigkeit der kolonialen Bergverwaltung den Stempel aufgedrückt. Die Diamantenfunde waren kein Danaergeschenk, trotz all der politischen Schwierigkeiten, die sie seit Jahren nun schon entfachen. Sie haben den kolonialen Etat befruchtet und schließlich auch, das werden wohl die lautesten Rufer im Streite zugeben, einen nicht unbeträchtlichen Niederschlag in der privaten Wirtschaft gelassen. Freilich darf der fiskalische Einschlag nicht zu einer Aufsaugung des Ertrages werden. Das drohte aber. Indessen ist es gut, da sich gar zu leicht die Vorstellungen ineinander schieben und man unwillkürlich das Heute schon in das Gestern und Ehegestern verlegt, zu betonen, daß erst mit dem Fortschreiten des Abbaues von den reichen Stellen in den oberen Lagen nach den ferneren Strichen und nach den tieferen Lagen der reichen Stellen die Betriebskosten gegenüber den Anfängen des Betriebes so erheblich gestiegen sind, daß die Förderung im Vergleich zur Abgabenbelastung keinen Gewinn mehr versprach. Kleinere Betriebe haben deshalb allmählich ihre Förderung überhaupt eingestellt. Diese Entwicklung war von der zentralen Kolonialverwaltung keineswegs völlig außer acht und Ansatz gelassen worden. Man findet z. B. im Schlußprotokoll des Sperrabkommens vom 28. Januar 1909 ausdrücklich „in Aussicht gestellt, daß, falls die Gestehungskosten bei der Diamantengewinnung eine wesentliche Steigerung erfahren, diesem Umstande durch eine entsprechende Gestaltung des Ausfuhrzolls Rechnung getragen werden sollte“.
Das ist denn auch geschehen.
Zum besseren Verständnisse der neuen Regelung sei der Stand der bisherigen Abgaben in Erinnerung gebracht 1 ).
‘) Denkschrift im Kolonialblatt Nr. 9 S. 400. Vorgänge im Kolonial-Jahrbuche für 1909 S. 63 f., 66 f., für 1910 S. 64 h Über die wirtschaftliche Seite ist jetzt auf Demuth, der Diamantenmarkt mit besonderer Berücksichtigung der deutsch-süd- westafrikanischen Ausbeute (1913) zu verweisen.