Druckschrift 
Englische Urteile über die deutsche Kolonisationsarbeit / hrsg. von Alfred Mansfeld; G. Hildebrand
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

werden keine Vorzugsrechte eingeräumt, welche den Ver­tretern der anderen Mächte schaden können; dahingegen ist es eine Tatsache, daß Kaufleute sich weigern, ihre Handels­beziehungen im französischen oder belgischen Kongo auszu­dehnen wegen der Einschränkungen und lästigen Steuern und Abgaben, die ihnen auferlegt werden. Die Haupt­schwierigkeit ist die Behandlung der Eingeborenen. Wenn es angängig wäre, die Eingeborenen zu befragen, so würden sie zweifellos in beiden Kolonien für eine Ab­tretung an Deutschland ihre Stimmen abgeben, nicht weil sie etwas über die deutsche Art der Behandlung wissen, sondern weil sie hoffen würden, daß der Wechsel sie nicht in eine schlimmere Lage bringen würde als die, in der sie sich gegenwärtig befinden; die deutsche Verwaltung des französischen Kongos könnte nicht drückender sein, als die jetzige französische, und im belgischen Kongo würden die Eingeborenen menschlicher und gerechter behandelt werden als jetzt. Schließlich kann man auch hoffen, daß die deutsche Verwaltung im Laufe der Zeit weniger streng in der Theorie, menschlicher in der Praxis werden wird. Das Kongobecken würde im Ganzen genommen, sowohl vom wirtschaftlichen Standpunkt als auch vom Standpunkt der Eingeborenen aus betrachtet, durch eine Übertragung an Deutschland gewinnen,

39