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Englische Urteile über die deutsche Kolonisationsarbeit / hrsg. von Alfred Mansfeld; G. Hildebrand
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Deutsche Kolonialmethoden im Urteil derTimes,

In der Handelsbeilage derTimes lesen wir folgende recht schmeichelhaften Ausführungen über deutsche Kolonialmethoden: Wo kann der Kaufmann nach neuen Feldern seiner Betätigung suchen? In Französisch - Dahome oder am französischen Kongo? Vor zehn Jahren würde man gesagt haben, daß, wo auch immer die Trikolore flattert, den englischen Kaufmann nur Mißerfolge erwarten, und selbst jetzt findet niemand außer Franzosen dort einiges Ent­gegenkommen. Blinde Selbstsucht charakterisiert den Deutschen dagegen nicht: wenn er eine Kolonie erwirbt, lädt er alle, Deutsche und Engländer, Portugiesen oder Franzosen ein, ihr Kapital und ihren Handel dorthin zu tragen. In keiner der westafrikanischen Kolonien wird der Kaufmann freundlicher ermutigt als in Deutsch-Togoland und Kamerun, wo Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit das Motto der herrschenden Macht ist. In Duala teilte mir ein englischer Kaufmann mit, daß der Gouverneur zweimal jährlich alle Beamten, Kaufleute und Missionare zur Beratung zusammenruft. Man stelle sich den englischen Gouverneur von Sierra Leone, der Goldküste oder Süd- Nigerien vor, ob er einen so radikalen Schritt täte, und noch dazu Deutsche einladen würde zur Mitberatung l Was interne Verordnungen anbetrifft, so mag der Deutsche in Togo despotisch erscheinen, wenn er Gesetze im Interesse der häuslichen wenn nicht gar persönlichen Reinlichkeit erläßt. Eine weggeworfene Konservenbüchse hinter dem Hause, ein zerbrochener, halb mit Wasser gefüllter Krug, der Aufenthaltsort fieberübertragender Moskitos, eine ungereinigte Türschwelle oder ein schad­haftes Dach wird dem Missetäter eine Geldstrafe von einem Pfund Sterling zuziehen. Daraus ergibt sich aber

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