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Englische Urteile über die deutsche Kolonisationsarbeit / hrsg. von Alfred Mansfeld; G. Hildebrand
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Die britischenAfrikaner über das deutsche Kolonialsystem.

Um die gleiche Zeit etwa, der das eben angeführte Urteil derTimes entstammt, äußerte sich das hochangesehene Zentral­organ aller britischen Afrikainteressen,The African World, über die Darlegungen des Staatssekretärs Dr, Solf gelegentlich der zweiten Lesung des deutschen Kolonialetats für 1913/14 im deutschen Reichstag. In den Ausführungen dieser Zeitschrift heißt es (Nr. 540 vom 15. März 1913):

Alle europäischen Nationen mit Besitzungen, die starke afrikanische Bestandteile aufweisen häufig kommen Tausende von Schwarzen auf einen einzigen Weißen haben viele gemeinsame Probleme zu lösen, und für ihre Bewältigung sollten dieselben allgemeinen Grundsätze gelten, wenn auch deren Anwendung je nach Herkommen und örtlichen Bedürfnissen verschiedenartig sein mag. Dr. Solf hat große Reisen gemacht in den überseeischen Ländern, die seiner Verwaltung unterstehen, und es zeigt sich, daß er von diesen Reisen Nutzen gezogen hat. Für Kolonien gilt noch mehr als für andere Länder, daß sie nicht auf Grund von starren Regeln verwaltet werden dürfen, wie schön sich diese Regeln auch in den Lehr­büchern ausnehmen mögen. Was in der Verwaltung afrikanischer Kolonien vor allem nötig ist, ist ein gründ­liches Verständnis für die Bevölkerung mit ihren Vorzügen und Schwächen, eine einsichtige Durchführung der Politik des unterworfenen Staates, die gleichzeitig tatkräftig und von menschlicher Rücksicht auf die Eingeborenen geleitet sein muß, wohlwollende und kühl überlegende Beamte an Ort und Stelle. Nach diesen Richtlinien ist die erfolgreiche britische Verwaltung in Ost- und Westafrika in den letzten fünfzig Jahren zu Werke gegangen. Der deutsche Kolonial-

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