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Zweyter Theil (1817) Nebst drey Anhängen : 1. Von Getränken. 2 Vom Aufbewahren und Einmachen. 3. Vom Einschlachten und Würstemachen
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v. Vom Einschlachten des Schweinefleisches.

Wer es nicht selbst versteht, vortheilhaft Schweine einzukaufen, thut besser, es einem Sach­verständigen zu übertragen, welcher dann auch besser mit den Bedingungen wegen der Finnen unterrichtet ist.

Nachdem man die Schlächter bestellt hat, balt man schon gewöhnlich früh Morgens kochen, des Wasser in Bereitschaft, damit man wenig­stens bis Abends mit den ganzen Geschäften fer­tig wird.

Da nach dem Gewicht der Stadtwage die Schweine bezahlt werden, so schickt man sie am andern Morgen erst dahin, um einen Zettel über das reine Schwein zu erhalten, und wo alsdann auch erst die Schlächter es zerschneiden.

In Vraunschweig wird auf nachfolgende Art damit verfahren: Nachdem man das Schwein abgestochen, abgebrüht und aufgehängt hat, löst man den Kopf vom Rumpf ab, so wie auch die in den obersten Gelenken eingeschnittenen Vor­derbeine; und nachdem man den Bauch der Länge nach aufgeschnitten hat, macht man von beyden Seiten ; bis Z Fuß breit einen Schnitt, wie auch an der andern Seite parallel, löst zwi­schen denselben das unter der Haut befindliche