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Zweyter Theil (1817) Nebst drey Anhängen : 1. Von Getränken. 2 Vom Aufbewahren und Einmachen. 3. Vom Einschlachten und Würstemachen
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Dritter Anhang.

Vom Einschlachten, Einpökeln und Rauchern verschiedener Sachen.

^. Allgemeine Regeln beym Einschlachten des Rindfleisches.

Bevor man die zum Schlachten und Aufbewahren nothwendigen hölzernen Gerätschaften braucht, füllt man sie mit kaltem Wasser an, um zu unter­suchen, ob sie auch dicht sind; alsdann schüttet man in jedes Geschirr kochendes Wasser bis an den Rand, thut eine Hand voll Wachholderbee- ren, oder Wallnuß-und Weintraubenblatter hin­ein, laßt das Wasser darin kalt werden, schüttet es dann-heraus, und trocknet und räuchert sie sodann mit Wachholderbeeren aus.

Auch schafft man vorher zum Reinigen der Eingeweide ein Spind Kalk und eine Quantität Haberspreu (Haberkaff) an, so wie man auch