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Zweyter Theil (1817) Nebst drey Anhängen : 1. Von Getränken. 2 Vom Aufbewahren und Einmachen. 3. Vom Einschlachten und Würstemachen
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Von? Backwerke.

Allgemeine Regel. Zede Form, in welcher man Backwerk ohne Blätterteig backen will, muß man vorher mit Butter ausstreichen, und sodann mit kleingesio- fienemZwieback bestreuen; bey einem Blätterteig wird sie jedoch nur rein ausgewischt, der Tcig hineingebreitct, und das zu Backende darauf ge­schüttet.

i. Aepfelkuchen. Z<z geschälte mittelinäßige Aepfel schneidet man in dünne Scheiben, und schwitzt sie in ^ Pf. Butter und i Glas voll Wein mÄrbe, wahrend dem rührt man mit ic> Eyern, i Obertasse von Rosen- oder Pfirsichwasser, 5 Pfund gewaschene Korinthen, Zucker nnd Kaneel, 24 kleingestoßene Zwicbacke durch, thut die Aepfelmasse hinzu, und bäckt sie in einer Springform gahr.

2. Auf andere Art. Zu 1^ Pfund Butter, die man hat ausge­schmolzen und kalt werden lassen, nimmt man einige Löffel gestoßenen Zucker, 2 Eyer, 1 Glas Wein, Muökatenblumen und iZ- Pfund trockenes Weizenmehl. Das Mehl knetet man mit der Buk--- ter durch, hernach den Zucker, die Eyer und den Wem, welche man aber beyde erstzusammenquirlt,