6i. Rothe Weinsäure. Man setzt ; Quartier Wasser, 5 Quartier Rothwein, 6 Eydottern, 4 Loth Zucker an 1 Citrone abgerieben, und etwas Kaneel aufs Feuer/ rührt es beständig wahrend des Kochens, und sobald es aufkocht nimmt man es vom Feuer ab'
c„ Von Puddingen.
Allgemeine Regeln vom Kochen eines Puddings, g. in einer Form, b. in einem Tuche, c-. zu backen.
s. Einen Pudding in einer Form zu kochen.
Die Form desselben bestreicht man inwendig mit Butter, so hoch als derselbe Raum einnimmt, und streut klein gestoßenen' Zwieback darüber, alsdann thut man die Masse des Puddings hinein, macht den Deckel auf die Form, befestigt ihn noch mit Bindfaden, und thut sie in einen Topf mit kochendem Wasser, das aber nur die ; Höhe des Topfes hat, und zu welchem, wenn es eingekocht ist, gleich kochendes Wasser nachgegossen werden muß, um dieselbe Höhe immer beyzubehalten. Sobald der Pudding gahr ist, nimmt man ihn aus dem Wasser, läßt ihn noch kurze Zeit darin stehen, weil er sich sonst in de?
C 2