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Die Rechtseinheit im deutschen Kolonialrecht und die Einrichtung eines obersten Kolonialgerichtshofs / von Max Neumann
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Inhaltsverzeichnis.

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tz 1. Einleitung: Das Streben nach Rechtseinheit in der deutschen Rechts­geschichte, Ansätze zu internationaler Rechtseinheit, Bestrebungen

zur Vereinheitlichung des deutschen Kolonialrechts. 1

I. Die Rechtseinheit im deutschen Kolonialrccht nach dem jetzigen Stande seiner Entwicklung.

1. Die Rechtseinheit in der Verfassung der Schutz­gebiete.

ß 2. n> In bezug auf die Rechtsbildung (Gesetzgebungs- und Ber-

ordnungsrechtj. 3

8 3. b) In bezug auf die Rechtsstellung der Bevölkerung. 8

2. Die Rechtseinheit in der Verwaltung der Schutz­gebiete.

8 4. a.) In bezug auf die Verwaltungsorganisation.11

8 5. b) In bezug aus die rechtliche Stellung der Kolonialbeamten. . 12

8 6. ch In bezug auf die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten 14

8 7. ci> In bezug aus die Verwaltung der inneren Angelegenheiten . 14

8 8. ch In bezug auf die Heeresverwaltung.19

8 9. k> In bezug auf die Finanzverwaltung.21

3. Die Rechtseinheit in der Rechtspflege und in der Regelung des Personenstandes.

In bezug auf die Weißenrechtspflege.

8 10. a> Allgemein.22

8 11- In bezug auf die Gerichtsverfassung.24

8 12. In bezug auf das Gerichtsverfahren.29

8 13- In bezug auf das Strafrecht.31

8 14. r) In bezug auf das bürgerliche Recht und die Regelung des

Personenstandes.32

8 15. d> In bezug auf die Farbigenrechtspflege.37

8 16. II. Die Ursachen der vielfachen Rechtszersplitterung im deutschen Kolonial­recht, wie sie sich aus den Darlegungen unter 1 ergibt.40

8 17 III. Die Errichtung eines obersten Kolonialgcrichtshofes und seine voraus­sichtliche Wirkung auf die Rechtseinheit im deutschen Kolonialrecht 44 § 18. IV. Weitergehende Reformen zum Zwecke der Vereinheitlichung des

deutschen Kolonialrechts.55