Länderkunde der deutsche» Kolonien. ^>^^^v>^ 9g
8. Deutsch-Asien: Kiautschou.
Das deutsche Schutzgebiet in Chiua^) liegt an der Südostküste der Halbinsel Sch antung. Das Pachtgebt et umfaßt:
1. die gesamten inneren Wasserslüchen der Kiau- tschoubucht bis zur Hochwassergrcnze (rund 500 c-Km);
2. die beiden südwestlich und nordöstlich vom Eingang der Bucht liegendeil Landzungen bis zu deren Abgrenzung durch geeignete Höhenzügc, von denen die südwestliche 46,6 izkm, die nördliche — unser wesentlichster Landbesitz — 461,5 Hlcin mißt.
3. die Inseln, vor nnd innerhalb der Bucht, die zusammen 43,6 (Mn messen. Die in der Bucht befindlichen Inseln, Dint au und Huangtau, sind ini Begriff landfest, also Halbinseln, zu werden.
Weiterhin ist durch Übereinkommen eine neutrale Zone festgesetzt, die sich überall auf 50 Km (von der Grenze des Pachtgcbiets an gerechnet) landeinwärts ausdehnt und mit 765V czkin ungefähr so groß wie das Grosz- herzogtum Hessen ist. Innerhalb dieser Zone, die unter chinesischer Verwaltung bleibt, dürfen keine Maßnahmen oder Anordnungen chincsischerseits ohne die Zustimmung der deutschen Regierung getroffen werden. Gerade in ihrer Mitte liegt als die größte Siedlung die Stadt Kiautschou, nach der die Bucht und in der Folge auch unser Schutzgebiet benaunt ist.
Im Osten der nordöstlichen Landzunge, dieses wichtigsten Teiles unseres Schutzgebietes, erhebt sich das granitischc Lauschangebirge und bildet mit seinen über 1100 in hohen Kämmen eine natürliche Grcnzmauer. Nach Westen zu geht es in ein felsiges, unfruchtbares Hügelland über, das sich schließlich zu sauftcren Nicdernngen mit fruchtbarem Lößbodcn am Gestade des Meeres absenkt.
5) Kiautschous Verwaltung untersteht nicht der Kolonial- libteilmig deWluswnrtigcn Anit^, sondern dem Rcichs-Marine- Amt.