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Die Kolonial-Bilanz : Bilder aus der deutschen Kolonialpolitik auf Grund der Verhandlungen des Reichstags im Sessionsabschnitt 1905/06 / dargestellt von M. Erzberger
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damals eine u u v o l l k o m m e n e B e a n t w o r t n n g erfolgt ist, so muß ich teilweise mir selbst die Schuld daran beimcsscn, indem ich es war eine der ersten Sitzungen, die ich in diesen? hohen Hanse mitmachte damals den Personalreferenten beauftragte, sofort eine Antwort zn erteilen. Das Material war teilweise noch nicht zur Stelle, uud so ist es gekommen, daß, w i e i ch s e l b st a n er k e n n e n m u ß, die Antworten in vielen Fällen nicht so vollständig und so sachlich ausfielen, wie es bei genauerem Studium des Materials möglich gewesen wäre eines doch sehr umfangreichen Materials, welches auch der betreffende Referent nicht jeden Moment gegenwärtig haben kann. Also ich nehme persönlich einen Teil dieser Schuld auf mich und bestreite, daß irgend welcher schlechte Wille auf irgend einer Seite obgewaltet habe,"

>o. ver?all Kranaeis - Hiem.

Am 15. Dezember 1905 brachte der Abg. Dr. Ablaß es zuerst zur Sprache, daß gegen den Landeshauptmann Brandeis von seinem früheren Sekretär Kiem eine Anzeige eingelaufen sei, weil ersterer zu Unrecht die Prügelstrafe verhängen ließ. Nun hat zuerst eine Differenz sich nach der Richtung ergeben, ob Brandeis zur Ver­hängung der Prügelstrafe überhaupt gesetzlich berechtigt war. Es war um so auffallender, daß die Vertreter der Kolonialabteilung darüber im Reichstage noch Zweifel äußern konnten, nachdem sie selbst bereits am 18. April 1903 einen Erlaß an Brandeis richtete, in welchem es heißt.-

Diese Grenze der Strafausmessung scheinen Ener Hochwohlgeboren nicht immer vollständig eingehalten zu haben, insbesondere in den Fällen, wo es sich um Personen handelte, an denen gerichtlich erkannte oder polizeilich verfügte Freiheitsstrafen vollstreckt wurden. Wenigstens ist hier aus dein Bericht nicht ersichtlich, welche Disziplinarvergehen bei ihnen zur Anwendung der Prügelstrafe geführt haben.

Das Unzulässige der Prügelstrafe für die Marschallinseln war also iu diesem Falle bereits im Jahre 1903 durch die Kolonial­abteilung festgestellt, die Anzeige des Sekretärs Kiem war in diesem Punkte vollanf begründet. Trotzdem hat Geheimrat Rose in einem Disziplinarprozeß, der im Herbst 1^05 also 2'/^ Jahre später in einer sorgfältig ausgearbeiteten Anklageschrift den Passus auf­genommen -

Was die angeblichen Verfehlungen des Landeshauptmanns Brandeis betrifft, so hat eine eingehende Untersuchnug stattgefunden, bezüglich deren auf die Personalakten Kiem und die Voruntersuchung verwieien wird. Diese Untersuchung hat die G r u n d l v s i g k e i t der A n s ch u l d i g u n g e n ergeben.

Der Abg. Erzberger hat diesen ersten Widerspruch im Reichs­tage dargelegt; es folgten aber bald noch mehrere.

Der Personalreferent der Kolonialablcilnng, Geheimrat König, hat trotz des Erlasses der Kolonialabteilung vom 18. April 1901