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Die Kolonial-Bilanz : Bilder aus der deutschen Kolonialpolitik auf Grund der Verhandlungen des Reichstags im Sessionsabschnitt 1905/06 / dargestellt von M. Erzberger
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Verwaltung ein volles .Jahr lang zuvor von der Urkundenfälschung benachrichtigt war, aber nichts unternahm, bis die WochenschriftDie Wahrheit" die Sache an das Licht zog.

Es sei noch angefügt, daß derÄbg. Dr. Ablaß am 19. März 1906 folgende weitere Anklagen erhoben hat:Aber, meine Herren, dasjenige, was ich später beim Falle Putlkamer noch vorbringen werde, tritt auch hier deutlich erkennbar hervor: eine unglaubliche Laxheit in den Sitten. Denn es wird mir weiter berichtet, daß die zum Bezirksamt gehörenden beiden Stallungen zu Wohnungen ausgebaut und benutzt worden sind als Unterkunft für die Konkubinen (hört! hört! links), und zwar die Konkubinen des Herrn v. Brauchitsch, des Nichters Herrn Dichl und des Baumeisters Drees. (Hört! hört! links.) Meine Herreu, ob das richtig ist, darüber möchte ich eine Auskunft erbitten: denn zum mindesten Hütte doch der Umstand, das; man Reichsmittcl zur Förderung der Unzucht verwendet, immerhin den Reiz der Neuheit für sich."

Der Vertreter der Kolonialabteilnng, Gcheimrcit Rose, ent­gegnen hierauf am 20. März:Daß Stallgebäude zu Wohnungen für Weiber umgebaut sein sollen, darüber kann ich allerdings keine Auskunft geben. Wir sind aber gern bereit, hierüber Feststellungen an Ort uud Stelle zu machen."

7. Sie 7älle fforn unü Kesser.

Der frühere Gouverneur von Togo, Horn, hat in den Kolonial­debatten sowohl am l5. Dezember l905 wie am 19. März 1906 erhebliches Aufsehen erregt. Der Abg. Ablaß führte damals ans:

Was diesen Fall des Gouverneurs Horn anbetrifft, so ist er von allen den schauderhaften Fällen, die ich vorgetragen habe, der allerschlimmste. Ich habe Ihnen damals (am 15. Dezember) bereits geschildert, daß ein Eingeborener, der, wie der Herr Geheime Legations­rat v. König erklärt hat, nicht vom Gouverneur, sondern vom Distrikts­chef zu fünf Jahren Kerkerhaft und zweimal fünfundzwanzig Hieben verurteilt worden, nachher infolge der Mißhandllingen, die er erlitten hat, gestorben ist. Es ist in dein Falle, den mir in den wesentlicheil Punkteil Herr Geheimrat v. König als richtig bestätigt hat, nach der Züchtigung dieser Schwarze Zedu an einen Pfahl gebuuden und 36 Stunden der glühenden Sonnenhitze ausgesetzt worden, bis er verschmachtet war, und ich möchte in Ergänzung dessen, was ich damals vorgetragen habe, noch hinzufügen, daß der Gouverneur Horn, als die Züchtigung vorgenommen wurde, hinter jedem dieser fünf­undzwanzig Schläge den Zedu gefragt hat, ob er uuu gesteheu wolle, so daß es jetzt keine Strafe war, sonder» eine Folter."