Druckschrift 
Die Kolonial-Bilanz : Bilder aus der deutschen Kolonialpolitik auf Grund der Verhandlungen des Reichstags im Sessionsabschnitt 1905/06 / dargestellt von M. Erzberger
Entstehung
Seite
80
Einzelbild herunterladen
 

80

Die gesamte Antwort .des Vertreters der Kolonialabteilnng, Geheimrats von König, vom 15. Dezember Z905 ging dahin:

Herr Hauptmann v. Besser ist kriegsgerichtlich verurteilt worden. Mehr konnte ja seitens der -Verwaltung nicht geschehen, als daß ein kriegsgerichtliches Verfahren veranlaßt wurde. Herr Haupt­mann v. Besser ist nicht in die Kolonialverwaltung übernommm worden; er befindet sich, so viel ich weiß, jetzt im Privatdicnste. Jedenfalls hat die Kvloniaiverwaltung gar nicht daran gedacht, ihn wieder in ihren Dienst zn nehmen."

Im weiteren Verlauf der kolonialpolitischeu Erörterungen ist gerade dieses entsetzliche Vorkommnis nicht mehr erörtert worden.

8. 0er 7<M Hannsnverg.

Kcmncnbcrg war Hauptmann in der ostafrikanischen Schutz- nuppe; die Presse brachte über seine Taten sehr bedenkliche Mit­teilungen: Es ist daher im Reichstage vom Abg. Bebel am N. März 1901 angefragt worden, was dem Hauptmann Kannenberg geschehen sei, der nach Zeitungsberichten, durch das Schreien eines Kindes gestört, aus dem Hause geiprungeu sei und das Kind nebst der Mutter erschossen habe. Auf diese Frage, was ihm geschehen sei, ist von dem damaligen Kolonialdueklor Dr. Stuebel dem Reichstage mitgeteilt worden:

Was die Frage des Herrn Abgeordneten Bebel bezüglich des Hmiptmanns Kamienberg anlangt, so taun ich hier ihm mitteilen, daß d'eser wegen vor­sätzlicher Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und gleichzeitiger schwerer Körperverletzung sowie wegen schwerer Körperverletzung, alles begangen als Beamter in Ansübnng seines Amtes, mit Dienstentlassung und drei Jahren Gefängnis bestraft worden ist.

Nun hat der Abg. Erzberger svwohl am 14. Dezember 1905 wie am 1^;. März 1906 im Reichstage gegenüber dieser Aniwort bemerkt:

Es ist hier die Tatsache nicht mitgeteilt worden, daß der Hauptmann Kannenberg schon durch Verfügung vom 24. Jan. 1901, gezeichnet vou demselben Kolonialdirektor Dr Stuebel, Pension er­halten hat. Die Anfrage ist zivei Monate später erfolgt, nicht un­erwartet, denn der damalige Kolonialdircklor hat vorher an das Militärkabinctt sich gewendet, welche Autwort er geben soll, und obwohl e's eine vorbereitete Anfrage war, ist die Gewährung der Pension an einen Mann, der sich in dieser Weise vergangen hat, dem hohen Hause nicht mitgeteilt worden. Es ist ferner nicht einmal die richtige Antwort gegeben worden. Der damalige Koloninldirektor Dr. Stuebel hat das, was Herr Bebel aufragte, überhaupt nicht becmtwvrtet, obwohl schon damals dieser Fall in den Akten der