«. vie Kamerun eisenvahnvorlage.
Diese Vorlage bildete die Ouvertüre zur gesamten Kritik, die der Verfasser an dem Verhalten der Kolonialabteilung übte; daher dürste eine etwas eingehendere Darlegung angezeigt erscheinen.
Am 8. September 1902 ist dem Kamcrnn - Eisenbahnsyndikate eine Vorkvnzessiou zum Ban einer Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen erteilt worden, jedoch ohne weitere Leistung des Reiches, nur mit ^andrechten ausgestattet. Die Vorlage aber, wie sie dem Reichstage im Jahre 1905 unterbreitet worden ist, enthält für das Bankeitkonsortium, das die Bahn ausführen sollte, ganz andere Bedingungen.- nämlich Bergwerksrechte, das Recht einer Hafenanlage, Zmsgarantie des Reichs für 11 Millionen Mark von 17 Millionen Mark des Aktienkapitals, die garantielosen 6 Millionen waren mit erheblichen Vorzügen ausgestattet, das garantierte Kapital sollte vom Reiche mit 120 "/» zurückgekauft werden; dafür waren geringere Landrechte gegeben. Alle Welt mußte sich sagen: wie kommt es denn, daß das Kameruit-Eiseubnhnsyndikat so wenig Rechte erhielt, das Bankenkonsvrtinm so wesentlich höhere? Die Aufklärnngen, die hierüber in der Budgetkommission erteilt wurden, waren ungenügend. Im Laufe des Sommers erhielt der Verfasser Belege dasnr, daß auch in diesen dürftigen Aufschlüssen sich Unrichtigkeiten befinden. Zuerst entspann sich im Anschluß an diese Mitteilungen eine heftige Preßfchde zwischen dem Verfasser und der „Nordd. Allg. Zeitung", die vom Verfasser mit dem Hinweis auf das „parlamentarische Nachspiel" abgebrocheil wurde. Dieses hat sich nunmehr am 14. und 15. Dezember 1905 und am 18. und 19. Januar 1906 vollzogen; die stenographischen Berichte liegen vor und jedermann kann sich ein Urteil bilden.
Die Tatsache steht unbestritten fest, daß der vom Abg. Erzberger am meisten beanstandete Posten von 360000 Mark Provision sür das Kamernn-Eisenbahnsyndikat von der Budgetkommission einstimmig gestrichen worden ist. Was nun die übrigen Einzelheiten betrifft, so steht folgendes fest:
1. Das Buch des Konsuls Rene über die Kamerun-Eisenbahn — von Dr. Stübel als eine „rein Private Arbeit" bezeichnet — ist eine solche nicht. Der Verfasser hat nie behauptet, daß es ein amtliches Werk ist, sondern er führte am 15. Dezember 1905 ans:
„Was nun das Renesche Buch und meinen Protest gegen die Bezeichnung als eine reiue Privatarbeit betrifft, so ist es doch gcmz selbstverständlich, daß ich hier nicht einen Gegensatz zwischen amtlicher und nichtamtlicher Arbeit znm Ansdruck bringen wollte. Es ist mir nie eingefallen, zu behaupten, daß dieses Bnch ans Veranlassung oder mit Unterstützung der Kolonialabteilung geschrieben worden sei, sondern ich wollte den Gegensatz znm Ausdruck bringen zwischen