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L. Bilder ans der Kolomalverwaltung. i. Die Schaffung eines Heicimolonialantts.
Wen» auch die Verhältnisse in anderen Ländern nicht ohne weiteres iibenragbar sind, so ist ein Vergleich mit ihnen doch auch lehrreich.
Die Zentralverwaltuug der Kolonien ist in Portugal im 3ahre 1500'dem Rat für indische Angelegenheiten übertragen worden, aus dein 100 Jahre später der „Rat von Indien" wurde; 1642 wurde daraus ein „Ueberseeischer Rat", der erst 1833 aufgehoben ivnrde. Bis 1821 hat das Mariueministerinm die Verwaltuugs- arbeit geleistet; 1821—1833 wurden die einzelnen Zweige den ^achbehörden zugewiesen: 1835 aber wurde eine besondere K'olvuial- abteilung im Marineministcrium gebildet, der im Jahre 1851 ein neuer überseeischer Rat die Arbeit abnahm: von 1868 bis heute ist wieder das Mari neinin isteriu in die Zentralinstanz für die Verwaltung der Kolonie.
Spanien gab sich 1511 den „Rat sür Indien", der Jahrhunderte lang mit wechselndem Geschick die Verwaltung leitete; im 19. Jahrhundert wurde das Kv lonialm in iste rin m gebildet.
Am meisten Wechsel in seiner Zentralinstauz hat England auszuweisen. 1625 schon bildete es ein Kolvnialamt, dem zeitweise der Erzbischvf von Canterbnry vorstand; 1672 aber wurde die Leitung der Kvlonialpolitit mit dem Haudelsmiuisterium verschmolzen: 16.77 aber schon wieder selbständig, worauf 1695 eine abermalige Verschmelzung mit dem Handelsministerium eintrat. 1768 ist dann ein selbständiges Staatssekretariat sür die Kolonien errichtet worden, das >edvch schon 17^3 wieder ansgehoben ivnrde; nun erhielt der Home Ossiee die oberste Leitung auf vier Jahre; 1786 ging diese wieder an das Handelsministerium über; 1794 wurden die Kolonien dem Kriegsministerium unterstellt und dann 1854 ein Staatssekretariat sür die Kolonien geschaffei,.
Frankreich hat schon 162i> ein besonderes Kolouialautt geschaffen, löste dieses aber 43 Jahre später auf uud betraute 1669 das Marineministerium mit der Leitung der Kolonie; 1791 wurde iu diesem Ministerinn, ein eigenes K'olvuialbureau eingerichtet, seit 1839 ober hat der Kriegsminister die militärischen Angelegenheiten der Kolonie verwaltet. Die im Jahre 1858 vollzogene Schaffung eines Kolonialstaatssekretariats bewährte sich nicht; 1881 wnrde ein Kolouial-Uuterstaatssckretariar im Handelsministerium errichtet: auch