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Neu-Kamerun : Reiseerlebnisse und wirtschaftspolitische Untersuchungen / von Emil Zimmermann
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Zweiter Teil. Neu-Kamerun und das Kongofyflem.

überhaupt nicht mehr statt; der Verkehr bis zum Lobay-Fluffe geht über Duala. Vorn Verkehrs- und wirtfchaftspolitifchen Standpunkt betrachtet, ist der Erwerb der neuen Gebiete von sehr erheblicher Bedeutung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Kameruner Schutzgebietes. Es kann jetzt zu einem geschlossenen Verkehrsgebiet gemacht werden. Dazu ist Bonga, am Südende des Sangha-Zipfels, ein Äusfallstor von immenser Bedeutung; 3000 km Schiffahrt stehen von da aus offen.

Kurz zusammenfassend kann man sagen: Durch das deutsth- französtsthe Abkommen vorn 4. November 1911 find der deut­schen Kolonialpolitik drei neue, sehr bedeutsame Ziele gefleckt worden:

1. unbestrittene Herrschaft am Tanganyikafee;

2. Anteilnahme an der Flußschiffahrt und dem Handel des ganzen Kongobeckens;

3. Vortreiben einer deutschen Bahn von Duala zum Mambere nach Bania oder Nola; wirtschaftliche Be­herrschung der französischen Ubanghi-Schari-Tfchad- Länder.

II. Bonga.

In unserer Rechnung muß Bonga eine bedeutende Rolle spielen; leider hat man steh sehr beeilt, Bonga als völlig wertlos hinzustellen. In dem vorn Reichs-Kolonialamt herausgegebenen BucheNeu-Kamerun von Dr. Karl Ritter heißt es über Bonga Seite 27:Das in allen Karten eingetragene, am deutschen Kongo-Ufer liegende Bonga soll während der Über= fchwemmungszeit monatelang unter Wasser stehen, daher für größere wirtschaftliche Zwecke unbrauchbar fein. Den Sangha aufwärts trifft man erst bei Picunda Land, das während des ganzen Jahres trocken ist.

In diesen Auslassungen wird die monatelange Über­schwemmung von Bonga noch als etwas Unsicheres durch die Einfügung dessoll bezeichnet; dagegen heißt es bereits auf Seite 31:Nach den Eintragungen auf Blatt 21 der Garte fluviale den Congo von Äugouard und Leray 1908 befinden