folglich muß ä2 zwei Zehntel von der Einheit; und daher auch 1 z drei Zehntel von der Einheit messen u> s. w.
Von der Körpermessung.
§. 61.
Ein regelmäßiger geometrischer Körper ist nichts anders als der, innerhalb sechs Flachen begrenzte Raum; so ist z. B. der leere Naunr in einem regelmäßig gebaueten Zimmer auch ein regelmäßiger geometrischer Körper- Die Grenzen der Körper sind Flächen.
§. 62.
Die Körpermessung oder Stereometrie lehrt uns den körperlichen Inhalt aller Figuren zu berechnen. Da nun aber (nach §1) das Ein- heitsmaaß, dessen man sich dabei bedient, wieder- um ein Körper sein muß, so hat man zu diesem Endzwecke einen Cubus gewählt, d. h. ein Maaß, dessen Länge, Breite und Dicke sich gleich sind. Man rechnet also in der Körpermessung mit Cur bikfüßen, Cubikzollen u. s. w.
§. 63.
Um den Cubikinhalt? eines Parallelopipe- dums (Fig 48) zu finden, mulriplieirt man blos dessen Grundfläche mit seiner Höhe, d. h. Cubikr Inhalt I' — lUl adcä . drn