Druckschrift 
Die Staatsgewalt des deutschen Reiches in den Schutzgebieten / Botho Jordan
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Thesen.

i.

Die Hoheitsreclite der Häuptlinge in den Schutzgebieten des Deutschen Reiches sind keine eigenen Herrschaftsrechte, sondern vom Reich gewährte Privilegien.

II.

Bei der Ehescheidung gemischter Ehen kommt im Gebiete des gemeinen Rechts das konfessionelle Recht des klagenden Teils zur Anwendung.

III.

Die Souveränetät über aussereuropäisclie, von Stämmen bewohnte Gebiete wird durch Okkupation erworben.

IV.

Der nach dem StGB, in einer Reihe von Fällen er­forderliche Strafantrag ist als Prozessvoraussetzung, nicht als Bedingung der Strafbarkeit anzusehen.

V.

Bei der After Verpfändung ist die Forderung des After­pfandgebers nicht mitverpfändet.

VI.

Der Konkursverwalter ist Vertreter des Gemein­schuldners, nicht der Konkursgläubiger.