§ 1 .
Einleitung.
Die kolonialen Erwerbungen des Deutschen Reichs, die seit dem Jahre 1884 in verschiedenen Gegenden Afrikas und in Neu-Guinea erfolgt sind, stellten der deutschen Staatsrechtswissenschaft neue und eigenartige Probleme. Die Zustände in diesen Gebieten waren sehr mannigfaltige; teils lebten die dortigen Eingeborenen ohne jede staatliche Einrichtung; teils herrschten Häuptlinge oder Sultane über halbwilde Stämme; teils versuchten Kolonialgesellschaften mit europäischem Verwaltungsorganismus Hoheitsrechte geltend zu machen. Auch die Art und Weise, wie die einzelnen Länder erworben wurden, war verschieden: In den Gebieten ohne jede staatliche Autorität erfolgte der Erwerb durch Okkupation seitens Vertreter der deutschen Reichsregierung; mit den Häuptlingen wurden die verschiedenartigsten Verträge über Abtretung von Landgebieten oder Hoheitsrechten vom Reich wie auch von Privatpersonen
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