IV.
Die wirtschaftliche Besitzergreifung «oii 7 77
Zweck kolonialer Gründungen.
Verwertung von Deutsch-Oftafrika
Die Besitzergreifung von kolonialen Landgebieten durch Verträge oder militärische Unternehmungen kann, wie wir im ersten Kapitel gesehen haben, für einen Staat immer nur das Mittel für die wirtschaftliche Aneignung derselben bilden. Sie verliert jeden Zweck, wenn solche sich nicht daran schließt; ja, man kann geradezu aussprechen, daß Annektion ohne wirtschaftliche Unternehmung einen unnützen Ballast eines Staatswesens darstellt und zu einer Schwächung seiner volkswirtschaftlichen Kraft führt. Sie ist, wie wenn jemand sich den Magen mit Sand und Steinen vollpackt, welche er nicht verdauen kann.
Auch bei dem deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet kommt demnach alles darauf an, ob und wie weit Deutschland im stände ist, seine wirtschaftlichen Kräfte zu entwickeln und sich nutzbar zu machen. Daraus allein kann die Frage nach der Bedeutung dieser Erwerbungen für unser Vaterland ihre Beantwortung finden. Diese Beantwortung ist im vorliegenden Falle um so wichtiger, als sie voraussichtlich darüber entscheiden wird, ob das deutsche Reich auf der eingeschlagenen Bahn kolonialer Erwerbungen fortfahren oder innehalten soll. Sie wird demnach für eine wichtige Wendung unserer gesamten zukünftigen Entwickelung maßgebend sein.
Um beurteilen zu können, in welcher Weise die wirtschaftliche Erschließung Deutsch-Ostafrikas einzusetzen hat, war es nötig, dasselbe in all seinen Einzelteilen genau zu kennen. Wie wir gesehen haben, sind dieselben unter einander sehr verschieden, und die Frage nach der