sorgung der Eingeborenen. Sie umfaßt weiter die Einrichtung von Schulen und schließlich die Förderung der Eingeborenen bei der wirtschaftlichen Ausnutzung des Bodens zum Zweck der eigenen Ernährung und der Gewinnung von Ausfuhrerzeugnissen, die ihnen die Mittel gewähren, die allmählich steigenden Bedürfnisse an Verbrauchsgütern zu befriedigen. Die Lösung dieser Aufgaben, über die weiterhin noch zu sprechen sein wird, kann den Eingeborenen nicht allein überlassen werden. Sie haben aber ein Selbstzweckrecht in dem Sinne, daß die Kolonialstaaten das wohlverstandene Eigeninteresse der Eingeborenen als Leitstern ihrer Tätigkeit in den Kolonien anerkennen. An der so umschriebenen Aufgabe mitzuarbeiten, ist nach unserer Auffassung Recht und Pflicht jeder Kulturnation. Wir Deutschen sind eine der führenden Kulturnationen und müssen deshalb verlangen, unseren angemessenen Anteil daran in Gestalt eines ausreichenden Kolonialreichs zu erhalten.
III. Kolonialpolitische Auseinandersetzungen.
1. Wider die Militarisierung Afrikas.
Daß Kolonien aus dem Schachbrett der hohen Politik wichtige Hilföfiguren darstellen, ist eine leicht einzusehende, durch den großen Krieg überdies praktisch erwiesene Tatsache. Englands weltbeherrschende Stellung beruht nicht so sehr auf den Kräften des Mutterlandes und aus der vielgepriesenen Flotte als auf den in allen Erdteilen erworbenen Herrschaftsgebieten, zumal denjenigen, die durch ihre Lage eine Einwirkung aus fremde Interessen gestatten, die großen Weltverkehrsstraßen beherrschen oder
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