76 Zweiter Teil. Geographisch-Wirtschaftliches über Belgisch-Kongo.
sie die Regierung bittet, die Steuer auf jede, außer der zuerst geheirateten, Frau so zu erhöhen, daß sie die Hälfte der übrigen von dem betreffenden Mann zu zahlenden Steuern beträgt.
Nach einem an das belgische Parlament erstatteten Bericht des kolonialen Ministeriums, dessen Übersetzung wir im Auszuge nach der „Kolonialen Zeitschrift" (1913) wiedergeben, stellen die ärztlichen Berichte fest, daß die Verbreitung der Schlafkrankheit im belgischen Kongo noch im allgemeinen sich auf dem Stand der früheren Jahre hält. Allerdings scheint es, als ob die Schlafkrankheit sich in verschiedenen Gegenden im Rückgang befindet, z. B. im Manjema- bezirk, in einem Teile der Ufer des Tanganikasees, in verschiedenen Gegenden des Bezirkes Lac Leopold II. und des Kassaidistrikts. An anderen Orten fordert die Epidemie zahlreiche Opfer. An den Ufern des Albert-Eduard-Sees berichtet der Arzt des Rutschu-Beni-Bezirkes den ersten Fall von Schlafkrankheit im Dezember 1907. Schlafkranke Träger aus Tooo (Uganda), die nach Katwe gekommen waren, um dort Salz zu kaufen und infolge Verschlimmerung ihrer Krankheit nicht in die Heimat zurückkehren konnten, waren daselbst einige Zeit später gestorben. Auch Karawanen aus Mbarara ließen dort Kranke zurück, und seit dem Jahre 1908 waren die Eingeborenen von Katwe angesteckt. Das Vorhandensein einer großen Zahl von Glossinen an den Ufern der Flüsse, die sich in den See ergießen, und die infolge des Salzhandels sehr lebhaften Beziehungen zwischen Katwe und den Seeufern erklären die Schnelligkeit der Verbreitung. Gegenwärtig sind sämtliche Ufer des Albertsees und des Semliki bis Beni vollständig verseucht.
Die wissenschaftliche Mission zur Erforschung des Katangagebietes hat auf ihrer Reise von Leopoldville nach Kasongo sorgfältig die Verbreitung der Schlafkrankheit längs des Flusses studiert. Die Holzdepots bleiben trotz offenbarer Besserung der früheren Zustände noch immer die Herde der Infektion (gegenwärtig sind 9,7 v. H. erkrankt, früher 50 v. H.). Dr. Rodhain schreibt diese Verhältnisse dem Umstände zu, daß die Verordnungen des Gouvernements entweder gar nicht oder nur teilweise befolgt worden sind. Er schreibt hierüber:
„1. Die ausgeführten AbHolzungen sind unvollständig!