74 Zweiter Teil. Geographisch-Wirtschaftliches über Belgisch-Kongo.
mehrmals begegneten wir solchen, die dieses Verbrechens beschuldigt waren. Wir redeten ihnen zu, zu fliehen; aber meistens weigerten sie sich aus dem Grunde, daß sie ja unschuldig seien.
Wenn man nun von diesen Grausamkeiten liest, könnte man versucht fein, zu glauben, daß die Kongoneger in einem Pfuhle von Lastern, in einem Sumpfe von Gemeinheit und Niedrigkeit stecken. Diese Ansicht wäre indes falsch. — Um diese traurigen Erscheinungen zu beurteilen, muß man bedenken, daß sie nur der Ausfluß oder die Folgen ihrer religiösen Verirrungen sind; daß in den Augen der heidnischen Neger die Tötung des Ndotschi kein Mord, im Gegenteil von ihrem Götzen geboten und darum ein gutes Werk sei; daß sie nur die Vollstreckung des Willens des höchsten Wesens sei, welches das Böse haßt und bestraft."
Vielehe.
Eine wesentliche Bedingung für den Fortschritt der Kongobevölkerung ist die Einehe. Die unvermeidliche Folge der Vielehe ist die dienstbare Stellung der Frau und die Sklaverei. Sie ist eines der größten Hindernisse gegen die Verbesserung der Daseinsbedingungen der Eingeborenen im Kongo. Sie hat zur natürlichen Wirkung eine verminderte Geburtenziffer und das Ehelosbleiben vieler junger Männer. Eine besondere Kommission zum Schutz der Eingeborenen hat sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt. Sie weist die von manchen ausgesprochene Meinung zurück, die Polygamie entspreche den Lebensverhältnissen der Eingeborenen, und der Kampf gegen diese Einrichtung sei deshalb ein ethnologischer und ein politischer Fehler.
Anderseits wurzelt aber die Polygamie so fest in den Anschauungen der Eingeborenen, daß ihre Ausrottung erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Die Frau ist lediglich ein Wertgegenstand: Besitz vieler Frauen ist ein Beweis von Reichtum. Wollte man die Vielehe ohne weiteres aufheben, so müßte man alle, die aus ihr Nutzen ziehen, zu freiwilliger Armut überreden!
Das von der Regierung zur Verminderung der Vielehe schon angewendete Mittel der Besteuerung der Polygamisten für jede Frau wird von der Kommission gebilligt. Sie schlägt aber außerdem noch folgende Maßregeln vor: