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Bd. 4 (1851)
Entstehung
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Die Französische Organisation.

und Vollmers zu dem Zwecke von Hamburg über und reiscten am 3ten Febr. weiter nach Paris, wohin Gesandte aus Lübeck und Hamburg bald nach folgten. Indeß machte der Moniteur bekannt, der Graf v. Arberg sey am Ivten Dec. zum Präfccten der Weser-Mündung ernannt. Er traf am 17ten Febr. ein und wurde anderen Morgens von dein ganzen Senat und den bür­gerlichen Dcvutirtcn bewillkommet, zu dessen Wohnung das v. Eclking'sche Haus am Domshofe gemiethet worden. Kurz zuvor war auch der Polizei-Commissair Palm angelangt, welcher der geheimen Deputation einen veränderten Eid vorlegte.

Die kleine Republik in ihrem Kern und innersten Wesen zu brechen, mußten die Nathsstühle in den drei Städten auf­gehoben werden und so forderte am Isten Febr. der Staatsrath Chaban den Senat auf, bis am Isten Zuly alle Einrichtungen ins Leben träten sich in drei Sectionen zu bilden, nämlich der Municipalität, der Finanz- und Justizverwaltung, jede unter dem Vorsitz eines Bürgermeisters, was vor der baldigen Ankunft des Prinzen v. Eckmühl in Ordnung seyn müsse und zeigte an, die Er­nennung werde in Hamburg geschehen. Schon am 3ten Februar sollten die vier Bürgermeister sich darüber vereinigen, wie denn auch geschah, und wählte jeder aus dem Rath die Mitglieder seiner Scction, welchen einige Mitglieder der geheimen Depu­tation beizutretcn ersucht wurden. Bürgermeister Klugkist über­nahm zunächst die Stelle eines provisorischen Maire. Nachdem der Prinz Eckmühl am 9ten Febr. in Hamburg eingetroffen, bestätigte dortige Organisations - Commission die vom Senate vorgeschlagene Sectionen-Bildung, mit Ausnahme, daß Dr. Joh. Nonnen statt Syndicus Dr. Herm. Post zum Klsire gHoint und dieser zum Lommissair impei isl in Stellvertretung eines kaiser­lichen Procureurs ernannt wurde.

Erlasse aus dem Negierungspalaste des Marschall Prinzen von Eckmühl (dem Hause des verstorbenen Senator Günther auf den Bleichen in Hamburg) vom I2ten und I4ten Febr. ordneten provisorisch einen Municipal-Rath und ein Obergericht an, jenen in den beiden Abtheilungen Verwaltungs-Commission und Finanz- Commission. Sie lauteten in kluger Benutzung der vorhandenen Kräfte und bremischen Verwaltungen wie folgt: