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Bd. 4 (1851)
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Sechs und zwanzigstes Capitel.

Von der Staatshoheit einer freien Stadt bis zu der Ablösung vom deutschen Reiche mit dessen Untergange; von dem Jahre 1803 bis zu dem Jahre 1806.

Vorwort. Der Reichsfriede und der Reichsdcputations- Hauptschluß. Die crworbeue Staatshoheit einer freie» Stadt. Der churhannövrische Besitz. Obrigkeitliches Patent. Uebergabe des churhannövrische» Besitzes. Nachträgliche Unterhandlungen in Hannover und London. Aufhebung des Elsflether Zolles. Senator Georg Gröning. Streitig­keiten mit der Domgemcinde. An Sct, Ansgari-Kirche ein lutherischer Prediger. Die Franzosen besetzen das Hannovrische. Erzwungene Anleihe der hannovrischen Land- stände. Anfang der Sperre des Festlandes. Preußische Truppen rücken in die Stadt ein. Englisches Hauptquartier in der Stadt. Abermaliges Einrücken preußischer Truppen. Englische Schiffe blockircn die Weser, Elbe, Trave nnd Eins. Gefahr für die Unabhängigkeit. Denkwürdigkeiten. Rückblicke.

Tängst sind die gleichzeitig mit dem Bisthum Bremen von Carl dem Großen gegen die nördliche Heidenwelt hin gestifteten Bisthümcr Münster, Paderborn, Hildesheim, Osnabrück, Minden, Verden und Seligenstadt unter Fnrstenmacht gefallen, die vielen

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