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Bd. 4 (1851)
Entstehung
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Drei und zwanzigstes Capitel.

Von der völligen Durchführung der Reichsunmit- telbarkeit bis auf das Hoheitsrecht in den Gohen, von dem Jahre 1731 bis zu dem Jahre 1741.

Vorwort. Völlige Durchführung der Reichsunmittel- barkeit. Urkunde. Neue Verhandlungen mit Chur-Haunover. Bürgerconvente. Weservertiefung. Die Fischerei. Die Brauerei. Verbesserte Schiffsordnung. Conclusum gegen Banquerottirer. Der Rath kaiserlicher Pfalz- und Hofgraf. Reichssteuer und Heuerschilling. Die Braut fliegt auf; große Verwüstung in der Stadt. Große Wassersuoth. Criminalfälle. Freicorps gegen die Türken abgelehnt. Feindseligkeiten zwischen Chur-Hannover und der Stadt. Geheime Bürgerconvente. Denkwürdigkeiten. Rückblicke.

An ihrem tausendjährigen Lebensgange hat unsere Stadt den Höhepunkt erreicht, von dem Erben alterzbischöflicher und schwe­discher Rechte, dem mächtigen England - Chur - Hannover als eine freie, kaiserliche Reichsstadt anerkannt zu seyn, unter Kämpfen und Gefahren, worin so viele Reichsstädte der übergewaltigen Fürstenmacht und ihren Friedensschlüssen erlagen. Das alte Donauwörth hat Bayern trotz dem westphälischen Frieden an sich gerissen, Erfurt unterjochte der Churfürst von Maynz, der Reichskanzler selbst, mit französischer Hülse, zwölf Reichsstädte im Elsaß, dann auch Straßburg, der Schlüssel zu Deutschland, fielen unter die Botmäßigkeit Frankreichs, Braunschweig mit seinen alten Freiheiten mußte nach dem hartnäckigsten Kampfe