Inhalt
- PDF Bd. 1
- PDF Bd. 2
- PDF Bd. 3
- PDF Bd. 4
- Vorderdeckel
- Titelblatt
- Vorrede
- Inhalt
- Neunzehntes Capitel. Von der Reichsunmittelbarkeit der Stadt bis zu der Huldigung an die Krone Schweden; von dem Jahre 1640 bis zu dem Jahre 1654
- Zwanzigstes Capitel. Von der Huldigung an die Krone Schweden bis zu dem Habenhauser Frieden; von dem Jahre 1654 bis zu dem Jahre 1667
- Ein und zwanzigstes Capitel. Von dem Habenhauser Frieden bis zu dem Übergange der Herzogthümer Bremen und Verden an Chur-Hannover; von dem Jahre 1667 bis zu dem Jahre 1715
- Zwei und zwanzigstes Capitel. Vom Übergange der Herzogthümer Bremen und Verden an Chur-Hannover bis zu völliger Durchführung der Reichsunmittelbarkeit; von dem Jahre 1715 bis zu dem Jahre 1731
- Drei und zwanzigstes Capitel. Von der völligen Durchführung der Reichsunmittelbarkeit bis auf das Hoheitsrecht in den Gohen; von dem Jahre 1731 bis zu dem Jahre 1741
- Vier und zwanzigstes Capitel. Von dem Hoheitsrecht in den Gohen bis zu der Theilnahme an dem niedersächsischen Kreistage; von dem Jahre 1741 bis zu dem Jahre 1796
- 562 Fünf und zwanzigstes Capitel. Von der Theilnahme am niedersächsischen Kreistage bis zur Staatshoheit einer freien Stadt; vom Jahre 1796 bis zu dem Jahre 1803
- Sechs und zwanzigstes Capitel. Von der Staatshoheit einer freien Stadt bis zu der Ablösung vom deutschen Reiche mit dessen Untergange; von dem Jahre 1803 bis zu dem Jahre 1806
- Sieben und zwanzigstes Capitel. Von der Ablösung vom deutschen Reiche mit dessen Untergange bis zum Eintritte des französischen Gouvernements; in dem Jahre 1806
- Acht und zwanzigstes Capitel. Von dem Eintritt des französischen Gouvernements bis zu Einverleibung in das französische Kaiserreich; von dem Jahre 1806 bis zu dem Jahre 1810
- 749 Neun und zwanzigstes Capitel. Von der Einverleibung in das französische Kaiserreich bis zu der Wiederherstellung der freien Stadt; von dem Jahre 1810 bis zu dem Jahre 1813
- 810 Dreizigstes Capitel. Von der Befreiung der Stadt bis zu ihrer Theilnahme am deutschen Bunde als ein völlig souverainer Staat; von dem Jahre 1813 bis zu dem Jahre 1815
- Zeitfolge-Register
- Sach-Register
- 882 Berichtigungen
- Rückdeckel