Völlige Durchführung der Reichsunmittelbarkeit. Z93
Die bewährte Staatsklugheit der Altvordern, so weise und beharrlich als kräftig und nachhaltig, zumal dem mächtigenSchweden gegenüber, und zugleich besonnen, der Gewalt der Zeit und Umstände nachzugeben, unter stillem Vorbehalt einer besseren Zeit, und wo nicht, erledigt wurde, es auf neue Tractate und gütlichen Vergleich auszusetzen, erweiset sich besonders in dem, wie es gelang, die Reichsunmittelbarkeit der Stadt völlig durchzuführen, Sie war von Kaiser und Reich, von befreundeten Fürsten, dem Könige von Dänemark, dem Churfürsten von Brandenburg, dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg, nicht minder durch England, Frankreich und Spanien förmlich anerkannt, als bei dem Wechsel des Jahrhunderts die Streitfrage auf's neue zwischen Schweden und der Stadt eine für letztere mißliche Entscheidung drohete, wenn gleich zwei Jahre zuvor der Kaiser sie als Reichsstadt auf'S neue bestätigte. Aber noch immer hatten gegnerischer Seite die alten Rechtstitel so wenig als die Rechtsbriefe aufgehört und was Schweden und Dänemark aufgegeben hatten, nämlich bei günstigen Zeitläuften ihre Macht im nördlichen Deutschland einzusetzen und somit auf Grund alter, erzbischöflicher Rechte Bremen als die Hauptstadt des Herzogthums zu unterwerfen, konnte den neuen Besitzer Chur-Hannover oder die Krone England auch gelüsten.
Heiß war gekämpft worden, selbstständig und von Fürstenherrschaft, der so viele freie Reichsstädte erlegen waren, frei zu seyn und vom Reichsadler geschützt Sitz und Stimme auf dem Reichstage zu haben; zweimal war die kriegsgeübte Schwedenmacht nnter den Feldherren ersten Ranges vor den starken Mauern zurückgewiesen und es war Gut und Blut eingesetzt, den Nachkommen unversehrt das väterliche Erbtheil zu hinterlassen. Allein die Macht des handelsbefreundeten England, geneigter als chur- bannövrische Minister mit ihren Neberlieferungen erzbischöflicher, angestammter Rechte, und geschickte, diplomatische Verhandlungen sollten nach einem beinahe hundertjährigen Ringen zu Wege bringen, daß nicht, wie Schweden verlangte, Bremen auf seine Reichsunmittelbarkeit, sondern nunmehr oie Krone England auf althergebrachten Anspruch verzichtete. Nur die von Schweden übergegangenen Gerechtsame des Herzogthums Bremen behielt es sich vor, so weit sie nicht dem westfälischen Frieden, wonach der