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Bd. 4 (1851)
Entstehung
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Das Commissariat in den Vorstädten.

In das derzeitige Verfassungswesen unserer Stadt läßt, was die Vorstädte angeht, eine Nathsverordnung im I. 1678 Blicke thun und zwar auf die Veranlassung, daß Nathsglieder, welche nach voriger Ordnung Drosten zu Bederkcsa hätten werden müssen, nämlich die beiden Hänsegreven im sitzenden und bei­sitzenden Rathsquartier, durch den Uebergang der Drostei unter schwedische Hoheit im I. 1634 dieses wohldatirten Vorrechtes verlustig geworden und sie bis dahin keine Entschädigung erhalten, wobei sich auch die beiden Rathsquartiere selbst im Nachtheil sahen. Es waren im Rathe häufig Beschwerden darüber ge­führt und wie die Rachsurkunde vermeldet, mancherlei Jalousie und Streitigkeit daraus hervorgegangen. Um es zu beseitigen wurde, als mit dem Tode des Rathsherrn Joh. Schweling das Commissariat in den Vorstädten erledigt worden, die Ab­hülfe getroffen, dasselbe den beiden Quartieren des Präsidenten und assistirenden Rathes und zwar den Hänsegreven derselben abwechselnd zu ertheilen und sollten sie antreten, wann der Richter Dr. Johannes am Ende sein Commissariat und seine Aemter als Morgensprachsherr der Drechsler und Kimker, welche mitfolgen sollten, aufgebe.

was mit dem 1. Jan, d. f. I. eintrat, daß wenn sonst nur der aus der Altstadt hinziehende, schon damir versehene Bürger es behielt, falls er auch nur ein Comptoir in der Stadt als Domicil nachweisen konnte, jeder Vorstadtsbürger nun als solcher das große Bürgerrecht an sich bringen kann.

So wurde in das Weichbild der Stadt ein sie selbst weit überlegener Landbestrich aufgenommen, nämlich alles Land, was bisher innerhalb der Consumtions-Abgabengränze gewesen und den Gröplinger Deich, einen Theil der Uthbremer gemeinen Weide und der St. Stephani Kirchenweide und einen an den Dobben angrä'nzenden Theil vom Fehrfelde eingeschlossen. Gränzpunkte wurden somit die Eisengießerei auf St. Stephan! Kirchcnweide, das Ende der Uthbremerstraße, der neue Canal, der Bahnhof, das Ende des Heerdenthors-Kirchhofes und der Schleifmühle entlang zur Schwach- hauser Chaussee und vom Steinthor bis zum Siel am Eisenradts-Deiche. Es wurden zu den vorhandenen Wohnhäusern mit Bureau am Steinthore, bei der Schleifmühle, am Canal, auf dem Panzenberge und am Gröplinger Baum noch andere, derartige am schwarzen Meere, in der Uthbremerstraße und am Gröplinger Deich erbauet, wie auch fünf Wachthäuser mit einem Zimmer, Torfbehältniß u. s. w. am Siele, Heerdenthors-Kirchhofe, in der Hempstraße, im Waller Felde und am Bollwerke errichtet.