§ 6. Togo.
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statt, man bedient sich aber auch der Versammlungen von Sultanen oder Lamidos 1 ). Die Rechtsprechung über die farbige Bevölkerung sollte den muhamedanischen Machthabern überlassen bleiben 2 ). Die Einwirkung der Residenten geht aber tatsächlich doch schon weiter. Abgesehen von gelegentlichen Bestrafungen feindseliger Machthaber mit Waffengewalt 3 ) kommt auch ein Eingreifen in die inneren Verhältnisse auf dem Wege der Rechtspflege vor. Die Untertanen der Fulbestaaten hatten, als Adamaua noch in Abhängigkeit von Jola stand, sich an den Emir von Jola gewandt, wenn sie ungerecht verurteilt oder ihrer Habe beraubt worden waren. Nachdem durch die politische Entwickelung Jola ausgeschaltet worden war, wandten sie sich an den Residenten. Da dieser dadurch überlastet wurde, so führte man sogenannte Machthaber-Schiedsgerichte ein. Sie haben Klagen gegen den Machthaber und Klagen der Machthaber untereinander zu entscheiden. Sie können, unter Bestätigung des Urteils durch den Residenten oder den Gouverneur, auch auf die Absetzung eines Machthabers erkennen. Der Resident beruft das Schiedsgericht 4 ). So wird für die Fulbestaaten Adamauas der Resident die höchste Instanz. — Gegenüber den Heidengemeinschaften wird die Politik verfolgt, sie zur Selbständigkeit und zur Bildung eigener kleiner Staatengebilde zu veranlassen, mit denen dann leichter dauernde und wertvolle Beziehungen angeknüpft werden können als mit den jetzigen oft winzigen Gemeinwesen 5 ).
§ 6. Togo.
I. Die allgemeine Landesverwaltung. a) Der Gouverneur.
Die Vorgänge, welche der Einrichtung einer allgemeinen Landesverwaltung vorangingen, waren die gleichen wie in Kamerun. Der Reichskommissar hatte dann am 6. Juli 1884 als Bevollmächtigten provisorisch einen Konsul eingesetzt 6 ). Als nun Mitte 1885 eine feste Organisation geschaffen wurde, wurde für Togo kein Gouverneur, sondern ein Kommissar ernannt. Es kam dadurch zum Aus-
1 ) Denkschrift 1904. 2 ) Daselbst.
3 ) Denkschrift 1906. 4 ) Daselbst. 5 ) Daselbst.
6 ) Bericht v. 9. Juli 1884 (Sammlung v. Aktenstücken usw.).