16.
Kiautschou.
Ferdinand Freiherr von Richthofen.
1. Die Wahl von Kiautschou als Station für deutsche Schiffe.
Längst war der Wunsch gehegt worden, für die deutschen Schiffe einen eigenen sicheren Hort in den ostasiatischen Gewässern zu besitzen. Das Verlangen mußte wachsen mit der Zunahme der Beteiligung Deutschlands an Handel und Schiffahrt in China und Japan, und mit der Notwendigkeit, den an Zahl sich mehrenden Angehörigen deutscher Nationalität an den Fremdhandelsplätzen und ihren Interessen den Schutz der Flotte zu gewähren, deren Bestrebung es wiederum sein mußte, eine im Verhältnis zum Anwachsen der materiellen Interessen steigende Macht in diesen Gewässern zu entfalten. England hat das große Verdienst, die Öffnung von China für alle handeltreibenden Nationen zuerst erzwungen und, bis auf die Verwaltung von Hongkong als des eigenen Besitzes, in äußerst liberaler Weise allen die Vorteile zugänglich gemacht zu haben, die es bei verschiedenen Anlässen selbst für sich errang. Die erste Beteiligung Deutscher an dem Handel in China geschah völlig unter dem Schutz der britischen Flagge. Erst durch den am 2. September 1861 mit China abgeschlossenen Vertrag von Tientsin sicherte Preußen für sich und alle Staaten des Zollvereins die gleichen Rechte, welche England und andere Staaten bereits erworben hatten. Eine Gesandtschaft in Peking und Konsulate an den Vertragshäfen wurden für deren Wahrung errichtet. Den Einzelflaggen der seefahrenden