4.
Die Erwerbsgeschichte der deutschen Schutzgebiete.
Kurt Hassert.
Aus unscheinbaren, wenig versprechenden Anfängen ist unser Kolonialreich hervorgegangen. Im April des Jahres 1883 kaufte der Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz an der Südwestküste Afrikas die Bucht von Angra Peqnena samt ihrer öden, unwirtlichen Umgebung und allen Hoheitsansprüchen für 200 Gewehre und 2000 Mk. von dem unabhängigen Häuptlinge jenes Gebietes. Von dieser Erwerbung, die später den Namen Lüderitzland erhielt, hatte er vorher dem Kaiserlichen Auswärtigen Amte zu Berlin Mitteilung gemacht und um Reichsschutz gebeten. Der Kanzler wollte sich erst über etwaige Anrechte Englands vergewissern, erhielt jedoch aus London keine Antwort, und auf eine zweite Anfrage wurde ihm eröffnet, daß England zwar nur die Walfischbai und einige Guanoinselchen als Eigentum, besitze, daß es aber nichtsdestoweniger die ganze Küste zwischen dem Kapland und den portugiesischen Kolonien als ihm gehörig und jedes Vorgehen einer fremden Macht als einen Eingriff in seine Rechte betrachte. Mit anderen Worten, kraft eines lediglich den Briten zustehenden „Besitznaturrechts" sollte schon die Nähe englischen Gebietes die Besitzergreifung herrenlosen Nachbarlandes durch ein anderes Volk verbieten. Diese späterhin noch mehrmals wiederholte Zumutung wurde entschieden zurückgewiesen, und als das immer bestimmtere Gerücht auftauchte, daß die Kapkolouie Lüderitzland besetzen wollte, da sandte Fürst Bismarck am 24. April 1884 das denkwürdige Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt: „Nach Mitteilung des Herrn Lüderitz zweifeln die Kolonialbehörden