9.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Produkte unserer Togo-Kolonie und deren Verwertung.
Heinrich Klose.
Bevor wir die Ausfuhrprodukte unserer Togokolouie näher befrachten, wollen wir nicht unterlassen, das Zollwesen der Kolonie zu erwähnen, welches von so einschneidender Natur für die Handelsverhältnisse ist. Die Einführung der jetzt gültigen Zollsätze wie das ganze Zollwesen ist das gemeinschaftliche Werk des damaligen Landeshauptmannes von Puttkamer und des Zolldirektors Boeder, wobei die Einfuhrzölle der benachbarten englischen Goldküstenkolonie als Unterlage dienten. Die deutsch-englische Zollkonvention, welche das linksseitige englische Voltagebiet mit dem deutschen Gebiet als ein einheitliches Zollgebiet ansieht, blieb bestehen. Die Zollsätze, namentlich für Spirituosen und Pulver wurden bei diesem neuen Zolltarif im Jahre 1894 bedeutend erhöht. Danach werden Spirituosen jeglicher Art das Liter mit 22 Pfennigen verzollt, während der Zollsatz für das Pfund Pulver 50 Pfennige beträgt. Auch der Tabak unterliegt einem hohen Zollsatz von 50 Pfennigen für das Kilo. Nach der Brüsseler Konvention dürfen auch in Togo nur Steinschloßflinten eingeführt werden, alle übrigen Waffen zur Jagd und zur Verteidigung für Europäer sind der Genehmigung der Regierung unterworfen und müssen zur Kontrolle abgestempelt werden. Der Zollsatz für Feuerwaffen ist daher ein verhältnismäßig hoher und beträgt für das Stück 2 Mark. Alle sonstigen eingeführten Gegenstände unterliegen einem Zollsatz, dessen Höhe 4 Prozent vom Werte der zu verzollenden Gegenstände gleichkommt. Alle wissenschaftlichen Jnstru-