Druckschrift 
Deutsche Kolonien : Koloniales Lesebuch zur Einführung in die Kenntnis von Deutschlands Kolonien und ihrer Bedeutung für das Mutterland / ausgew., eingel. u. m. e. Sachreg. vers. von Willy Scheel
Entstehung
Seite
107
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9.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Produkte unserer Togo-Kolonie und deren Verwertung.

Heinrich Klose.

Bevor wir die Ausfuhrprodukte unserer Togokolouie näher be­frachten, wollen wir nicht unterlassen, das Zollwesen der Kolonie zu erwähnen, welches von so einschneidender Natur für die Handelsver­hältnisse ist. Die Einführung der jetzt gültigen Zollsätze wie das ganze Zollwesen ist das gemeinschaftliche Werk des damaligen Landes­hauptmannes von Puttkamer und des Zolldirektors Boeder, wobei die Einfuhrzölle der benachbarten englischen Goldküstenkolonie als Unterlage dienten. Die deutsch-englische Zollkonvention, welche das linksseitige englische Voltagebiet mit dem deutschen Gebiet als ein einheitliches Zollgebiet ansieht, blieb bestehen. Die Zollsätze, nament­lich für Spirituosen und Pulver wurden bei diesem neuen Zolltarif im Jahre 1894 bedeutend erhöht. Danach werden Spirituosen jeg­licher Art das Liter mit 22 Pfennigen verzollt, während der Zollsatz für das Pfund Pulver 50 Pfennige beträgt. Auch der Tabak unter­liegt einem hohen Zollsatz von 50 Pfennigen für das Kilo. Nach der Brüsseler Konvention dürfen auch in Togo nur Steinschloßflinten eingeführt werden, alle übrigen Waffen zur Jagd und zur Verteidi­gung für Europäer sind der Genehmigung der Regierung unterworfen und müssen zur Kontrolle abgestempelt werden. Der Zollsatz für Feuerwaffen ist daher ein verhältnismäßig hoher und beträgt für das Stück 2 Mark. Alle sonstigen eingeführten Gegenstände unter­liegen einem Zollsatz, dessen Höhe 4 Prozent vom Werte der zu verzollenden Gegenstände gleichkommt. Alle wissenschaftlichen Jnstru-