III. Regierung der Kolonien.
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I.
Die oberste Leitung der kolonialen Angelegenheiten Portugals lag von Anfang des 16. Jahrhunderts an in den Händen eines Königl. Rates für die indischen Angelegenheiten, zusammengesetzt aus den höchsten Würdenträgern. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten besorgte die in Lissabon errichtete Casa da India, welche den gesamten Verkehr von und nach den Kolonien vermittelte.
Bei der Größe der Entfernung, welche Portugal von Ostindien und Zubehör trennte, und der Seltenheit und Langsamkeit der Verbindungen konnte aber das Mutterland nur in ausnahmsweisen Fällen und in grundsätzlichen Fragen der Politik eine Entscheidung fällen. Die eigentliche Regierung des portugiesischen Überseereichs wurde von dem Leiter der dortigen Verwaltung, der gelegentlich Generalkapitän, Generalgouverneur oder Vizekönig genannt wurde, gehandhabt. Er stand an der Spitze der militärischen wie der Zivilverwaltung, ernannte die Beamten und entschied über Leben und Tod. Groß wie die Vollmacht, war die Verantwortlichkeit dieser Beamten. Wie sie den Ruhm glücklicher Taten ernteten, hatten sie für alle Mißerfolge einzustehen. Mit der Zeit erwies