Deutsche Diamanten-Gesellschaft m. b. H.
(>m Jahre 1907 traten auf Anregung des damaligen Staatö- ^)sekretärs Dernburg eine Anzahl deutscher Banken und Groß- industrieller zum Südwestafrikanischen Minensyndikat zusammen, das dem Schutzgebiet das längst erwünschte größere Kapital für bergbauliche Zwecke zubringen und einm neuen Interessentenkreis hierfür schaffen sollte.
Im März 1908 nahm das Syndikat, dessen Geschäftsführung in Händen der Metallbank und Metallurgischen Gesellschaft in Frankfurt a.M. lag, seine Tätigkeit im Schutzgebiet auf. Da zu den Mitgliedern desselben auch die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika gehörte, lag es nach Entdeckung der Diamantm nahe, mit ihr ein Spezialabkommen über Betätigung im Diamantengebiet zu suchen, zumal hierauf auch die staatlicherseits gewünschte Sperrung des Diamantengebiets hinwies. Die Sperrverfügung vom 22. September 1908 sollte der bereits sehr weit gediehenen Zersplitterung des Diamantenbergbaus steuern und gleichzeitig eine wissenschaftlich und wirtschaftlich rationelle Untersuchung des gesamten Diamantengebiets sichern. Mitbestimmend kam hierbei in Betracht, daß das Gebiet einer sorgfältigen Erforschung infolge des Wüstencharakters außerordentliche Hindernisse bereitete. Am 13. März 1909 wurde der Gründungsvertrag der Deutschen Dia- manten-Gesellschaft m. b. H., Berlin, zwischen der Kolonial-Gesellschaft und dem Minensyndikat unterzeichnet, wonach erstere ihre aus der Sperrverfügung sich ergebenden Rechte im Diamantenge- biet zwischen dem 26. Grad südlicher Breite und dem Oranje, sowie 100 km landeinwärts in die neue Gesellschaft einbrachte, wofür ihr 2 Millionen Mark Stammanteile angerechnet wurden; das Minensyndikat zahlte 500000 Mark Barkapital ein.
Im Schutzgebiet konnte die Gesellschaft naturgemäß erst Mitte Mai des Jahres 1909 in Tätigkeit treten. Zwar war ihr das ge-
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