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Die deutschen Diamanten und ihre Gewinnung : eine Erinnerungsschrift zur Landesausstellung Windhuk 1914 / hrsg. von den Förderern
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Die Maßnahmen der Regierung.

Min Ereignis von derartig einschneidender wirtschaftlicher Bedeu- ^ tung, wie es die Auffindung der ausgedehnten Diamantlager­stätten war, hatte natürlich eine große Reihe von gesetzgeberischen Akten, Verordnungen und Ausführungsvorschriften im Gefolge, die zum Teil die Abgrenzung der Besitzverhältnisse zum Gegenstand hatten und des weiteren bezweckten, dem Landesfiskus einen erheb­lichen Anteil an den Bodenschätzen zu sichern und endlich den Schmuggel und Diebstahl von Diamanten zu verhindern. Es ist erklärlich, daß bei der Eile, in der manche dieser Ver­ordnungen erlassen wurden, sowohl für den Verordnenden als auch für die von der Verordnung Betroffenen die Tragweite der be­treffenden Verfügung nicht in allen ihren Folgen zu übersehen war und daß sich verschiedentlich Abänderungen als notwendig heraus­stellten.

Von ganz besonders einschneidender Bedeutung für den Diaman­tenbergbau und insbesondere die Lüderitzbuchter Schürfer war eine der ersten Maßnahmen des Staatssekretärs Dernburg, die Reichs­kanzler-Verfügung vom 22. September 1908, durch die das Ge­biet südlich des 26. Breitengrades bis zum Oranjefluß in einer Breite von 100 Km soweit es noch nicht anderweitig belegt war gesperrt und der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Süd- west-afrika zur Aufsuchung und Gewinnung von Diamanten zuge­wiesen wurde. Dieser Erlaß erging im Einvernehmen mit der Kolonial-Gesellschaft und hatte einerseits zum Zweck, der weiteren Zersplitterung des Besitzes der Diamantlagerstätten vorzubeugen, andererseits dem Landesfiskus die Möglichkeit zu geben, sich einen Anteil an den entdeckten Reichtümern zu sichern, was ihm sonst angesichts des § 11 des Bergrezesses ohne Anwendung von Zwangs­maßnahmen nicht möglich gewesen wäre. Diese Verfügung rief im Schutzgebiet eine außerordentliche Erregung hervor, da sie den

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