Die Verwertung der deutschen Diamanten.
^>ie Entdeckung der Diamanten brachte eine Anzahl von Maß- nahmen der Regierung mit sich, auf die hier nur insoweit eingegangen werden soll, als sie den Handel mit Diamanten betreffen. Nachdem sich die Diamanteninteressenten angeschickt hatten, einen regelmäßigen Förderbetrieb zu organisieren, wurde die Notwendigkeit einer Zentralisierung des Diamantenverkaufes erkannt. Es fanden deshalb alsbald Verhandlungen zwischen den Hauptinteressenten statt. Das Reichskolonialamt traf seinerseits Vorbereitungen, um den Diamantenförderern das Verkaufsrecht ihrer Diamanten zu entziehen, was begreiflicherweise eine erhebliche Beunruhigung unter den Förderern hervorrief. Am 1.6. Januar 1.909 wurde die Kaiserliche Verordnung, betreffend den Handel mit südwestafri- kanifchen Diamanten, erlassen und damit den Diamantenförderern die Verpflichtung auferlegt, ihre gesamte Förderung der von dem Reichskanzler (Reichskolonialamt) oder mit seiner Zustimmung dem Gouverneur bezeichneten Behörde oder Person zwecks Vermittelung der Verwertung zu übergeben. Es wurde ferner bestimmt, daß die Verwertung in der nach dem freien Ermessen der Kolonialver- waltung für die Förderer günstigsten Weise zu erfolgen habe. Das Inkrafttreten der Verordnung sollte durch den Reichskanzler bestimmt werden. Gleichzeitig mit dem Erlassen dieser Verordnung wurde in Lüderitzbucht bekannt, daß der zukünftige Geschäftsführer der zu gründenden Diamantenregie-Gesellschaft demnächst in Lüde- ritzbucht eintreffen würde, um Verhandlungen mit den Interessenten über die Organisation der Diamantenregie und dergleichen zu führen. Gleichzeitig befand sich eine Kommission, bestehend aus Lüderitzbuchter Interessenten, auf dem Wege nach Berlin, um mit dem Staatssekretär über die schwebenden wichtigen Fragen insbesondere auch über die Organisation des Diamantenhandels zu verhandeln. Aber gleich nach dem Eintreffen Gerlichs in Lüderitz- bucht und noch vor dem Eintreffen der Lüderitzbuchter Kommission
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