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Generalgouverneur hat die Befugnis, einen beliebigen Teil dieser Defensivmacht — Defence Force — im Falle zwingender Notwendigkeit zu aktivem Dienste aufzubieten. Das stehende Heer — Permanent Force — ist verpflichtet, in Zeiten der Not auch außerhalb des Commonwealth zu dienen. Die „Citizen Force“ — Bürgerwehr — ist dazu jedoch nicht verpflichtet, es sei denn, daß sie sich freiwillig dazu bereit erklärt. Schätzungsweise werden in Kriegszeiten annähernd eine Million Mann verfügbar sein. Obwohl man kaum sagen kann, daß diese Akte die allgemeine Wehrpflicht eingeführt hat, so arbeitet sie doch in dieser Richtung. Bemerkt werden mag noch, daß der Australian Commonwealth im Jahre 1904 ein Komitee gebildet hat, dessen Aufgabe es ist, zu untersuchen:
1. welche Schritte notwendig sind, um den Militärdienst für alle jungen Leute obligatorisch zu machen;
2. in welchem Alter sie dazu gezwungen werden sollen und
3. welche Summen die einzelnen States zu diesem Zwecke beizusteuern haben.
Kapitel VIII.
Die States des australischen Commonwealth.
Den Bestimmungen des im letzten Kapitel erörterten Commonwealth of Australia Constitution Act vom Jahre 1900 gemäß bilden die sechs den Commonwealth bildenden States „Seif-governing Colonies“ — Kolonien mit Selbstverwaltung. Der Gouverneur jedes der States wird direkt von der Krone ernannt, und er — zusammen mit der Krone — hat allein das Recht, den von dem Parlamente des betreffenden State passierten Gesetzen seine Zustimmung zu geben oder zu verweigern.
Obwohl im Detail verschieden, zeigen die Konstitutionen der sechs Staates die gleichen allgemeinen Erscheinungen — siehe 18 u. 19 Vict. cc. 54 u. 55; 53 u. 54 Vict. c. 26; South Australia Constitution Act Nr. 2 vom Jahre 1855 u. 1856; Order in Council v. 6. Juni 1859 betr. Queensland und Queensland Act 31 Vict. Nr. 38; Tasmania Constitution Act 18 Vict. Nr. 17. Die weiteren von den verschiedenen States inzwischen passierten Constitution Act Amendment Acts zielen auf eine größere Einheit in der Verfassung ab. Es soll demgemäß wie bei den Kronkolonien zunächst ihre allgemeine Struktur untersucht werden.