Vorwort.
Die nachfolgenden Zeilen sind ein Versuch, eine möglichst kurze Darstellung der rechtlichen Stellung der ,,British Dominions beyond the Seas“ — britischen überseeischen Besitzungen — und deren tatsächliche Verwaltung zu geben. Ausgehend von einer kurzen Analyse der Bedeutung des Ausdruckes „British Dominion“ wird ein Überblick über die allgemeinen Beziehungen, die in bezug auf Recht und Gewohnheit zwischen dem Vereinigten Königreich und seinen Besitzungen bestehen, gegeben werden. Nach der Klassifizierung der verschiedenen britischen Dominions wird die konstitutionelle Struktur und Verwaltung jeder Einzelklasse behandelt werden, wobei die wichtigen Besitzungen, wie der Commonwealth of Australia, das Dominion of Canada und British India einer eingehenden Untersuchung unterworfen werden sollen.
Bei der Behandlung eines derartigen Stoffes gibt es nichts Schwierigeres, als Genauigkeit und Bündigkeit mit einer volkstümlichen Behandlung desselben zu verbinden. Das Thema der Arbeit erscheint gerade zur jetzigen Zeit so wichtig, daß die Aufgabe eines Versuches wert scheint. Zu keiner Zeit mehr als zur heutigen ist es die Pflicht jedes Deutschen, sich Kenntnisse über Kolonien und deren Verwaltung zu verschaffen. Wohl kaum ein Volk hat in der Erwerbung und Behandlung von Kolonien ein solches Genie gezeigt, wie gerade das englische. Von ihm und seinen Kolonien kann der Politiker wertvolle Lehren ziehen.
Als Quellen kamen für den Verfasser vor allem die Originalquellen wie „Imperial und Colonial Statutes, Orders in Council, Ordinances, Case Law“ usw. in Betracht, die nach Möglichkeit in dankenswerter Weise von den Bibliotheken der Universität und des Trinity College, Cambridge, dem der Verfasser angehört, zur Verfügung gestellt wurden. Wertvolle Quellen und Anregungen verdankt der Verfasser seinen Freunden Sir Le es