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Die rechtliche Stellung der britischen überseeischen Besitzungen und deren Verwaltung / von Carl M. A. Pfuelf
Entstehung
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unter der Kontrolle des Home-Secretary und die Finanzangelegen­heiten unter der der Treasury Office siehe Walpole, The Land of Home Rule p. 270279. Die Justiz wird von dem Gou­verneur und den 2 Deemsters ausgeübt. Berufung gegen deren Entscheidungen gehen an das Judicial Committee des Privy Council. Ein Act des britischen Parlamentes hat in der Insel Man nur dann Wirksamkeit, w T enn er entweder ausdrücklich oder stillschweigend auf dieselbe ausgedehnt ist.

Kapitel XIV.

British I»<lia.

Die East India Company.

Die ostindische Kompanie wurde im Jahre 1600 gegründet und empfing von der Königin Elisabeth eine Charter, welche ihr ausschließliche Ansiedlungs-, Regierungs- und Handelsrechte im Osten übertrug. Diese ließ wie die meisten Chartered Companies kein Gras unter ihren Füßen wachsen. Innerhalb zweier Jahr­hunderte hatte sie trotz eifrigster Konkurrenz die wichtigsten Teile Indiens in ihren Besitz gebracht. Sie hatte eine eigene Armee und eine Art eigener Flotte. Sie erwarb Hoheitsrechte von eingeborenen Prinzen. Endlich merkte die britische Re­gierung, daß die Sache weit genug gediehen sei. So wurde im Jahre 1794 der Pitts Act siehe 24 Geo. III. c. 25 passiert, der die Kontrolle in Zivil- und Militärangelegenheiten für Be­sitzungen der Kompanie einemBoard of Control übertrug. Dieses Board of Control bestand aus dem Chancellor of the Exchequer, einem der Staatssekretäre und 4 Mitgliedern des Privy Council. Die Kompanie behielt alle ihre Handelsprivi­legien und ihr ausgedehntes Patronatsrecht, obgleich die Er­nennung des höchsten Beamten der Zustimmung durch die Krone unterworfen war. Die Direktoren der Kompanie konnten jedoch einen Generalgouverneur abberufen, ohne die Erlaubnis der Krone einzuholen. Der Kompanie war es weiterhin gestattet, Verträge mit indischen Prinzen abzuschließen. Dieses System einer Dual­regierung dauerte über 60 Jahre fort, obwohl es von Zeit zu Zeit durch eine stückweise Gesetzgebung verbessert wurde. Im Jahre 1833 verlor die Kompanie ihre ausschließlichen Handels­privilegien durch den Charter Act, der in diesem Jahr passiert wurde siehe 3 u. 4 Wm. IV. c. 85. Sie behielt jedoch noch politische Rechte einschließlich des der Patronage. Dann kam