I. Teil.
Das Vereinigte Königreich „Großbritannien“.
Kapitel I.
Die Bedeutung von „Greater Britain“ (Großbritannien).
Großbritannien.
Der Ausdruck „Greater Britain“, d. h. Großbritannien, wird in der Hauptsache in einem zweifachen, nämlich einem politischen und einem volkstümlichen Sinne gebraucht.
Haben die Bedeutungen auch viel gemeinsam, so sind sie doch wieder verschieden in territorialer Hinsicht.
In volkstümlicher Hinsicht beschränkt sich der Ausdruck „Greater Britain“ auf Länder, die mehr oder weniger unvollständig unter der Kontrolle Britanniens stehen. Man versteht hier unter „Großbritannien“ weniger als im politischen Sinne. Namentlich zählen hierzu nicht die Vereinigten Staaten von Amerika. In dem volkstümlichen Sinne umfaßt der Ausdruck „Greater Britain“ lediglich die „British Possessions“ — britische Besitzungen —, die außerhalb des vereinigten Königreiches liegen. Nicht zählen dahin nach Volksanschauung z. B. die Kanalinseln, die Insel Man usw., sondern man versteht in Wirklichkeit unter „Greater Britain“ alle britischen Protektorate, kurz alle britischen Interessensphären; doch deckt sich diese Interessensphäre nicht mit den britischen Besitzungen schlechthin. Zur genauen Aufklärung, was man in volkstümlicher Hinsicht unter „Greater Britain“ nun eigentlich versteht, ist es von Belang, inwieweit sich ein „Possession“ oder „Dominion“ von dem Protektorat bezw. der Interessensphäre unterscheidet.
In politischer Hinsicht wenden die englischen Politiker ausnehmend den Ausdruck „Greater Britain“ auf alle Länder mit englischer Zunge bezw. englischer Verwaltung an. Dahin gehören demnach auch die „Vereinigten Staaten von Amerika“.