Die Erschließung des Landes.
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Mußten die Kaufleute früher ihre Faktoreien nur an der Küste anlegen und sich auf kurze Reisen „in den Busch“ beschränken, so können sie jetzt ihre Zweiggeschäfte immer weiter ins Innere verschieben. Agome Palime, der vorläufige Endpunkt der im Bau befindlichen Inlandbahn, hat sich bereits zu einem wichtigen Handelsplatz entwickelt. Auch in Atakpame, Kpando, Kratschi und den größeren Plätzen am Mono kommt der Handel immer mehr in die Hände der Europäer. Von wachsender Bedeutung sind die mit Hilfe des „Kolonialwirtschaftlichen Komitees“ begonnenen Unternehmungen zur Förderung des Baumwollenhaus durch Plantagen (Deutsche Togo-Gesellschaft) und znr Hebung der Eingeborenenkulturen. Im Jahre 1904 hatte die Ausfuhr einen Wert von 3 551 358 dl* die Einfuhr von 6 898 323 dl. Unter den Erzeugnissen des Landes sind in erster Linie zu nennen Palmkerne und Palmöl mit zusammen 1 223 196 dt.-, es folgen Kautschuk mit 712 525 dt.-, Baumwolle mit 50 394 dl. Bei den eingeführten Waren ist leider in erster Linie der Branntwein zu nennen mit 1 741083 dl. (Steigerung gegen 1903 1 105 845 dt. vor der eintretenden Erhöhung des Zolltarifs für Spirituosen); die Baumwollgarne und -Gewebe hatten einen Wert von 1455 051 dl. Uber den Aufschwung der Schiffahrt ist bereits oben Seite 27 berichtet.
Welche Bedeutung die Gewinnung und der Umsatz dieser Warenmengen auf die Erschließung des Landes und die Entwicklung der Bevölkerung hat, liegt auf der Hand. Unsere Handelskolonie Togo ist die einzige, die für ihre regelmäßigen Ausgaben keiner Unterstützung des Deutschen Reiches bedarf. Auch die Kosten des Bahnhaus werden durch die Erhöhung der Zölle allmählich zurückgezahlt. Um so betrübender ist es, daß der Branntweinhandel, der ein Volk physisch, moralisch und wirtschaftlich zu Grunde richten muß, noch einen solchen Umfang im Ewe- lande hat. Wie laut hat der 1900 verstorbene Missions-Inspektor D. Zahn dagegen seine Stimme erhoben. Das oben genannte Haus Yietor hat deutlich bewiesen, daß der Spirituosenhandel, der allerdings leicht erreichbare Vorteile bietet, für das Gedeihen eines westafrikanischen Geschäftes durchaus nicht notwendig ist. Mögen die Bemühungen aller Einsichtigen sowie die Bestrebungen der „Kommission zur Bekämpfung des westafrikanischen Branntweinhandels“, wie sie durch deren Geschäftsführer Superintendent G. Müller in Schleusingen, noch 1905 in Pest auf dem X. Internationalen Kongreß gegen den Alkoholismus zum Ausdruck gekommen sind, den gewünschten Erfolg haben!
III. Die römisch-katholische Mission.
Die Arbeit der katholischen Mission an der Sklavenküste ist von dem Seminar für afrikanische Missionen in Lyon in Angriff genommen worden. Schon 1860 wurde das apostolische Vikariat von Dahome gegründet, dessen Grenzen Niger und Volta bilden sollten. Dasselbe erhielt später den Namen „Vikariat der Beninküste“, von dem 1882 die apostolische Präfektur Dahome abgetrennt wurde. Das deutsche Togoland kam zunächst für die im französischen Dahomegebiete gelegene