Neuntes Kapitel.
Der Hldenburgische Weserzoss.
Durch vier Jahrhunderte haben wir Bremen für die Freiheit seines Stromes, sein edelstes Kleinod, wie man gern betonte, auf dem Vergangenheit und Zukunft der Stadt beruhten, unablässig mit allen Mitteln eintreten gesehen. Kaum zu einiger Selbständigkeit erwachsen, hatten die bremischen Bürger zu Anfang des dreizehnten Jahrhunderts den Versuch des Erzbischofs Gerhard II., die Weser mit einem Zoll zu belasten, niedergeschlagen. Von da an haben sie beständig daran festgehalten, daß niemand ohne ihren Willen zwischen Hoya und der salzenen See ein festes Haus an der Weser erbauen dürfe. Und immer noch hatten sie in zahllosen Kämpfen, sei es mit den Waffen oder durch Unterhandlungen, ihr Ziel behauptet.
Wol war dies schwieriger geworden, seit Oldenburg zu Beginn des sechszehnten Jahrhunderts das Stad- und Butjadinger-Land erworben hatte, und nun die Ausbildung der fürstlichen Gewalt die oldenburgischen Grafen reizte, auch auf der Weser, die ihr Land jetzt auf weite Strecken begleitete, Hoheitsrechte zu gewinnen. Aber, wie ihr zuerst im Jahre 1562 unternommener und dann