Siebentes Kapitel.
Der Uebergang zum Kalvinismus.
Den Schutz der reformierten Religion erwartete der Ratsherr Wilhelm von Bentheim in seinem erwähnten Gutachten von dem Bündnisse mit den vereinigten Niederlanden. Er sprach damit ein Wort aus, das öffentlich kund werden zu lassen der Rat noch immer vermied. Es war freilich der Welt unverborgen, daß Bremen, feit Buren den Sieg der melanchthonischen Richtung über das strenge Luthertum in der Stadt erfochten hatte, mehr und mehr zum Calvinismus sich hinüber geneigt hatte. Aber so lange es dem Rate gelang, die Stadt vor neuen theologifchen Streitigkeiten zu bewahren, die nur zu leicht von innen heraus zum offenen Bekenntnis des Calvinismus drängen konnten, lag kein zwingender Grund für einen solchen Schritt vor.
Mochten vornehme Reichssürsten, wie Pfalz und soeben der unserer Stadt befreundete Landgras Moritz von Hessen, wie die nassauischen Grafen und bald auch Brandenburg, die Gefahr auf sich nehmen, durch den öffentlichen Uebertritt zur reformierten Lehre von den Rechten ausgeschlossen zu werden, die der Religionsfriede den Anhängern der augsburgischen Konfession gewährte, aber konnte auch Bremen diese Gefahr laufen?