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c) „inconstitutional“, verfassungswidrig ist, d. h. im Widerspruch mit von der britischen Gesetzgebung erlassenen Gesetzen, welche die Verfassung der Kolonie bestimmen oder ordnen, steht.
Koloniale Gerichtshöfe und das Judicial-Committee des Privy Council werden deshalb oft in den in Kolonien vorkommenden Fällen angerufen, nicht nur um die Auslegung eines kolonialen Gesetzes zu bestimmen, sondern auch um dessen Rechtsgültigkeit zu untersuchen. Kein englischer oder kolonialer Gerichtshof kann die Gültigkeit einer vom britischen Parlamente gemachten Akte untersuchen.
Konstitutionelle Praxis und Gesetzgebung des britischen Parlamentes.
Auch die weitesten einer Kolonie oder Besitzung verliehenen Befugnisse von Selbstverwaltung sind also uicht ohne Schranken. Weiterhin zweifelt niemand daran, daß ein „Act“ des britischen Parlaments alle diese Befugnisse wegnehmen kann, während es ebenso sicher ist, daß kein vernünftiges britisches Parlament jemals so handeln wird. In der Tat wird die legislative Suprematie des britischen Parlaments über die Dominions der Krone heutigen Tages — vergleichend gesprochen — selten ausgeübt. Hier erscheint es angezeigt, den Unterschied zwischen konstitutionellem Recht und konstitutioneller Praxis darzutun. Konstitutionelles Recht ist die Gesamtheit von Gesetzen, welche die Verteilung und Ausübung der souveränen Macht in einem Staate bestimmen und von seinen Gerichtshöfen erzwungen werden können. Verfassungsrechtliche Praxis ist die Gesamtheit von Maximen und Gewohnheiten, die in Wirklichkeit fast die ganze Verteilung und Ausübung der souveränen Macht regeln, welche selbst gesetzlich fixiert ist. So sind die drei besprochenen Beschränkungen kolonialer Gesetzgebung Gesetze; aber die weiter unten aufgeführten Regeln sind keine Gesetze, sondern „maxims of imperial policy“ — Maximen der britischen Reichspolitik.
Dies hat nichts mit Imperalismus oder einer „imperialistischen“ Politik zu tun. Es ist die allgemeine Politik jeder britischen Regierung — sei sie konservativ oder liberal —, welche die Frucht langjähriger Praxis ist und allgemein von dem britischen Parlament anerkannt und beeinflußt ist. Die beiden ersten dieser aus langer konstitutioneller Praxis hervorgegangenen Regeln mögen nun betrachtet werden.
a) The Imperial Parliament will not tax any British possession.
Das britische Parlament besteuert keine britische Be-